Verschlechterung im Finanzausgleich und Nicht-Weitergabe der Bundesmittel für Flucht und Asyl reißt 30-Mio-Lücke in Kreishaushalt

(pm/ea) – „Die Jubelmeldungen aus dem hessischen Finanz- und Innenministerium zu Rekordwerten im Kommunalen Finanzausgleich (KFA) für das Jahr 2025 haben nur wenig mit der aktuellen kommunalen Realität und den enormen Kraftanstrengungen zu tun, mit denen die Landkreise, Städte und Gemeinden derzeit mit Blick auf die Haushalts- und Finanzsituation vor Ort zu kämpfen haben“, meldet sich der Landrat des Main-Kinzig-Kreises Thorsten Stolz (SPD) zu Wort.

Landrat Thorsten Stolz, der auch Finanzdezernent des Landkreises ist, kritisiert mit deutlichen Worten, dass die CDU-SPD geführte hessische Landesregierung durch die Kürzungen im Kommunalen Finanzausgleich und das Einbehalten der für die Kommunen bestimmten Bundesmittel für den Bereich Flucht und Asyl die Lage dramatisch verschärft.

Der Landrat macht das am Beispiel des Main-Kinzig-Kreises deutlich: Durch die Kürzungen im Kommunalen Finanzausgleich von insgesamt über 200 Millionen Euro und die Nicht-Weitergabe der Bundesgelder im Bereich Flucht und Asyl entsteht im Kreishaushalt im nächsten Jahr eine Lücke von über 30 Millionen Euro. „Das ist eine richtige Hausnummer und ich weiß heute noch nicht, wie dieser Fehlbetrag auch nur annähernd ausgeglichen werden kann“, sagt der Finanzdezernent.

Bereits in der Kreistagssitzung im September hatte Thorsten Stolz davon gesprochen, dass er im Hinblick auf diese Entwicklung „dunkle Wolken aus Wiesbaden aufziehen sehe“. Die geäußerten Befürchtungen der kommunalen Familie haben sich jetzt mit Bekanntgabe der Orientierungsdaten und des Finanzplanungserlasses in dieser Woche bestätigt. So erhält der Main-Kinzig-Kreis im nächsten Jahr rund 22 Millionen Euro weniger Geld aus dem kommunalen Finanzausgleich als ursprünglich geplant.

Verschärfend komme hinzu, dass das Land nach 2024 auch in 2025 die vereinbarten zusätzlichen Bundesgelder für die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern einbehalte und nicht an die kommunale Ebene weitergebe. Insbesondere in diesem Punkt sieht der Landrat einen immensen Vertrauensverlust zwischen der kommunalen Familie und dem Land: „Auch der Main-Kinzig-Kreis hat, wie andere Landkreise auch, nach Gesprächen mit Vertretern aus dem Finanz- und Innenministerium einen Teil der zusätzlichen Bundesgelder für den Bereich Flucht und Asyl eingeplant. Dass das Land Hessen jetzt diese Gelder nicht weitergibt ist ein ungeheurer Vorgang“, so Thorsten Stolz weiter. Dieses Vorgehen seitens der Landesregierung habe den Main-Kinzig-Kreis auch darin bestärkt, die Normenkontrollklage gegen die Flüchtlingsverteilverordnung des Landes Hessen aufrechtzuerhalten.

Der Landrat bringt diese „eklatante Schieflage“ auch deshalb so deutlich zur Sprache, weil er massive Auswirkungen auf die Städte und Gemeinden und die Bürgerinnen und Bürger vor Ort befürchtet: „Wenn den hessischen Landkreisen notwendige Finanzmittel gestrichen und nicht weitergegeben werden, die ihnen eigentlich zustehen, wird dies unweigerlich zu weiteren Erhöhungen von Kreisumlagen und dann auch wieder teilweise zu Erhöhungen von Steuern vor Ort führen. Das ist eine Entwicklung, die nicht kommentarlos hingenommen werden kann.“
In diesem Zusammenhang wiederholt er seine zentrale Forderung an die Landtagsabgeordneten aus dem Main-Kinzig-Kreis, sich in Wiesbaden klar gegen eine Kürzung des Kommunalen Finanzausgleichs und für eine Weitergabe der Bundesmittel im Bereich Flucht und Asyl einzusetzen. Ebenso appelliert er auch an die hessischen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie die Landrätinnen und Landräte, sich parteiübergreifend noch klarer gegenüber der Landesregierung aus CDU und SPD zu positionieren und diese Eingriffe zu Lasten der kommunalen Haushalte nicht widerstandslos hinzunehmen.

„Ich positioniere mich hier so klar und deutlich, weil die kommunale Ebene einmal mehr wie Bittsteller behandelt wird, obwohl immer mehr Aufgaben von oben nach unten weitergereicht werden. Im Hinblick auf die nicht erfolgte Weitergabe der Bundesgelder für die Finanzierung der Kosten im Bereich Flucht und Asyl ist es sogar noch schlimmer. Hier werden wir für unsere Arbeit vor Ort quasi noch abgestraft“, so Landrat Thorsten Stolz. Alleine in diesem Bereich gehe es mit Blick auf die Jahre 2024 und 2025 um Finanzmittel in einer Größenordnung von über 20 Millionen Euro, die das Land dem Main-Kinzig-Kreis vorenthält.

Schon der Haushaltsausgleich 2024 sei nur möglich gewesen aufgrund erheblicher Kürzungen, dem Aussetzen der Schuldentilgung der Hessenkasse, der Aufnahme eines Bank-Darlehens für die Main-Kinzig-Kliniken, der Einplanung von Erträgen und Minderaufwendungen aus der Flüchtlingskostenerstattung durch das Land sowie einer Erhöhung der Kreis- und Schulumlage um insgesamt vier Prozentpunkte.

Im Zuge der Haushaltsaufstellung 2024/2025 wurden finanzielle Verbesserungen aufgrund der Bund-/Ländervereinbarungen im Bereich Flucht und Migration konkret eingeplant, auf Empfehlung des Landes. So sollte der Main-Kinzig-Kreis laut Aussagen aus Wiesbaden und des Regierungspräsidiums Darmstadt etwa zehn Millionen Euro pro Jahr an Erstattungen und fünf Millionen Euro pro Jahr an Aufwandsreduzierungen kalkulieren. „Doch diese angekündigten Entlastungen treten nur in deutlich geringerem Umfang ein. So werden über die Erhöhung der Pauschalen nach dem Landesaufnahmegesetz lediglich drei Millionen Euro mehr pro Jahr in den Kreis fließen. Dadurch entsteht die beschriebene Deckungslücke von über 20 Millionen Euro in 2024 und 2025.

Umso mehr sei es erforderlich, dass durch einen kontinuierlichen und ausreichenden Aufwuchs des Kommunalen Finanzausgleiches die ständig steigenden Mehrbelastungen abgedeckt werden. Das Land Hessen müsse für eine ausreichende Finanzierung der Kommunen sorgen, damit diese ihren Pflichtaufgaben nachkommen und einen kleinen Anteil für freiwillige Aufgaben im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung leisten können. Insbesondere die Landkreise haben gemessen am Haushaltsvolumen einen Pflichtaufgabenanteil von 99 Prozent. Der freiwillige Anteil ist bereits heute auf ein absolutes Minimum beschränkt. Schon jetzt seien Kommunen gezwungen, ihre Infrastruktur „herunterzufahren“. Diese Konsequenzen seien mittlerweile für die Bürgerinnen und Bürger deutlich sicht- und spürbar, was in vielen Gesprächen zum Ausdruck komme. Die ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker seien nicht dazu bereit, eine ausschließliche Mängelverwaltung zu betreiben.

Vor diesem Hintergrund appelliert der Landrat an die Koalition aus CDU und SPD in Wiesbaden, dass sie im Interesse der Kommunen für einen Gestaltungsspielraum vor Ort eintreten und die Kommunen bedarfsgerecht ausstatten. Im Mittelpunkt stehen die beiden aktuellen Forderungen, dass der geplante Griff in den Kommunalen Finanzausgleich zur Konsolidierung des Landeshaushaltes ausbleibt und die Weitergabe der zusätzlichen Bundesmittel in Höhe von 7.500 Euro je Asylbewerber und Geflüchteten an die kommunale Ebene unverzüglich erfolgt.

 

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