Innenminister für Cannabisverbot auf Weihnachtsmärkten: Schreiben an Kommunen

(pm/ea) – Roman Poseck: „Cannabisgeruch, Haschkekse und Joints gehören nicht auf den Weihnachtsmarkt. Deshalb unterstützen wir die Kommunen dabei, das Kiffen auf dem Weihnachtsmarkt zu unterbinden. Angesichts der anstehenden Weihnachtsmärkte setzt sich das Land Hessen für ein Höchstmaß an Sicherheit und die Gewährleistung des Kinder- und Jugendschutzes ein.“

Dazu führte Innenminister Roman Poseck weiter aus:

„In den kommenden Wochen öffnen die ersten Weihnachtsmärkte, und für die Menschen beginnt die besinnliche Adventszeit. Wir wollen, dass die Bürger rausgehen und unbeschwert Weihnachtsmärkte besuchen können. Dafür setzen wir auf eine hohe Polizeipräsenz und auf einen erhöhten Kontrolldruck. Wir tun alles, damit die Menschen sicher sind und sich vor allem auch sicher fühlen können. Auch das allgemeine Messerverbot auf Weihnachtsmärkten trägt dazu bei. Von Messern geht ein hohes Eskalationsrisiko aus. Außerdem ermöglichen Messerverbote der Polizei zusätzliche Kontrollmöglichkeiten. Die hessische Polizei wird von diesen auch ausdrücklich Gebrauch machen.

Zur Sicherheit gehört auch ein effektiver Kinder- und Jugendschutz. Deshalb trete ich für ein Cannabisverbot auf Weihnachtsmärkten ein. Klar ist: Cannabisgeruch, Haschkekse und Joints gehören nicht auf den Weihnachtsmarkt. Deshalb unterstützen wir die Kommunen dabei, das Kiffen auf dem Weihnachtsmarkt zu unterbinden.

In einem Schreiben habe ich den Kommunalen Spitzenverbänden ein generelles Cannabisverbot auf Weihnachtsmärkten vorgeschlagen und Wege zur Umsetzung aufgezeigt.

Gerade an Orten, an denen eine Vielzahl von Menschen zusammenkommen und sich dicht beieinander aufhalten, sind potentielle Verstöße gegen das in § 5 Abs. 1 KCanG normierte Konsumverbot in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen zu erwarten. Damit besteht eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Daher empfiehlt es sich, im Rahmen einer Allgemeinverfügung eine einheitliche Regelung zum Verbot des Cannabiskonsums auf Weihnachtsmärkten zu treffen.

Entsprechende Regelungen gab es bereits bei anderen Großveranstaltungen, unter anderem auf dem Hessentag. So kann in diesem Zusammenhang, die von der Stadt Fritzlar erlassene Allgemeinverfügung über ein Cannabiskonsumverbot auf dem Hessentag als Vorbild dienen. Diese Regelung hat auch bereits der gerichtlichen Überprüfung standgehalten (Beschluss des VG Kassel Beschluss vom 22. Mai 2024 (Az. 7 L 725/24.KS)).

Mit einer Allgemeinverfügung können die Kommunen Klarheit schaffen und den Cannabiskonsum generell verbieten. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Wir müssen alles dafür tun, dass Kinder und Jugendliche nicht mit Einstiegsdrogen in Kontakt kommen. Cannabis hat bei ihnen eine besonders verheerende Wirkung. Deshalb sieht das Gesetz auch umfangreiche Einschränkungen vor.

Ich bleibe dabei, dass die Cannabislegalisierung ein Fehler war. Neben den gesundheitlichen Gefahren sind vor allem für die Praxis schwierige Abgrenzungsfragen und neue Kontrollaufgaben entstanden. Dies gilt insbesondere für die Polizei und die Ordnungsbehörden. Hessen setzt im Interesse von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf eine konsequente Linie bei der Umsetzung.“

 

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