(pm/ea) – Mit insgesamt 127 polizeilichen Maßnahmen sind deutsche Strafverfolgungsbehörden heute an dem durch das BKA initiierten und koordinierten 11. Aktionstag gegen Verfasserinnen und Verfasser von strafbaren Hasspostings im Internet vorgegangen. Dieser hat den Themenschwerpunkt Antisemitismus.
In über 90 Ermittlungsverfahren wurden mehr als 50 Wohnungen durchsucht sowie zahlreiche Beschuldigte vernommen. Die Maßnahmen fanden in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen statt.
Knapp zwei Drittel der heute durchgeführten Maßnahmen basierten auf Ermittlungen im Bereich der politisch motivierten Kriminalität (PMK) -rechts-. Hinzu kommen zudem Fälle aus den Bereichen PMK -sonstige Zuordnung-, PMK -ausländische Ideologie- und PMK -religiöse Ideologie-. Die häufigsten Straftaten waren Volksverhetzung (§ 130 StGB), Beleidigung von Personen des politischen Lebens (§ 188 StGB) und das Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB).
Deutlicher Anstieg antisemitischer Hasspostings und Straftaten
Die polizeilich registrierten Fallzahlen von Hasspostings mit antisemitischer Gesinnung sind in den letzten Jahren erheblich angestiegen. So haben sich die Zahlen vom Jahr 2020 (368) bis ins Jahr 2023 (1.671) innerhalb von drei Jahren mehr als vervierfacht. Ein Grund für diesen Anstieg ist unter anderem die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet des BKA (ZMI BKA), die in Kooperation mit ihren Partnern das Dunkelfeld im Netz immer weiter aufhellt.
Auch im Vorfeld des heutigen Aktionstages wurde wieder ein signifikanter Anteil der Hasspostings von der ZMI BKA bearbeitet und an die Strafverfolgungsbehörden in den Bundesländern weitergegeben. Dennoch muss bei Hasspostings weiterhin von einem großen Dunkelfeld ausgegangenen werden, da viele strafrechtlich relevante Posts nicht angezeigt, nur den Netzwerkbetreibern gemeldet oder in geschlossenen Foren und Diskussionsgruppen geäußert werden. Somit erlangen die Strafverfolgungsbehörden keine Kenntnis von allen Fällen.
Auch die insgesamt erfassten antisemitischen Straftaten sind deutlich gestiegen.
Diese nahmen im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr um rund 96 Prozent zu. Im 10-Jahresvergleich ergibt sich ein Anstieg von rund 224 Prozent. Ab dem 7.
Oktober 2023, dem Datum des Terrorangriffs der Hamas auf Israel, wurden rund 53 Prozent der Delikte registriert. Der überwiegende Teil aller erfassten antisemitischen Straftaten wurde mit rund 59 Prozent der PMK -rechts- zugeordnet. Die größten Steigerungen bei den antisemitischen Straftaten sind jedoch in den Bereichen PMK -ausländische Ideologie- (+1.670 %, von 67 Delikten auf 1.186) und PMK -religiöse Ideologie- (+1.297 %, von 38 auf 531) zu verzeichnen. Die gestiegenen Zahlen zeigen daher auch, dass die Lage in Nahost unmittelbaren Einfluss auf das Radikalisierungsgeschehen und die Begehung von Straftaten in Deutschland hat.
Was kann man gegen Hasspostings tun?
Hass und Hetze im Netz sind Nährboden für Radikalisierung und Impulsgeber für Gewalttaten.
Das BKA rät:
– Anzeige erstatten: Wenn Sie auf Hasspostings im Netz stoßen oder selbst Opfer von Hasspostings geworden sind, sollten Sie dies bei der örtlichen Polizei anzeigen. Einige Bundesländer halten
dafür Internetportale bereit, über die Sie solche Straftaten auch anonym anzeigen können. Einen Überblick über die sogenannten Onlinewachen finden Sie auf der Webseite des BKA und auf dem Internetportal der deutschen Polizei: www.polizei.de.
– Hasspostings melden: Melden Sie Hasspostings bei Anbietern von sozialen Netzwerken und fordern Sie diese auf, strafbare Inhalte zu löschen.
– Möglich ist es außerdem, Hasspostings bei den beiden Meldestellen „Hessen gegen Hetze“ und „REspect!“ oder bei den jeweiligen Landesmedienanstalten über deren Webseiten zu melden. Diese arbeiten eng mit dem BKA zusammen und leiten Ihre Hinweise im Anschluss an die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet des BKA (ZMI BKA) weiter. Im BKA werden diese zunächst auf ihre strafrechtliche Relevanz geprüft, dann wird nach Möglichkeit der mutmaßliche Verfasser festgestellt und der Sachverhalt anschließend an die örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Bundesländern weitergeleitet, wo die weiteren Ermittlungen geführt werden. Informationen zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Netz und der Arbeit der ZMI BKA finden Sie auf unserer Webseite unter folgenden Link: https://www.bka.de/MeldestelleHetzeImInternet