(pm/ea) – Der bekannte Ausspruch „Stadtluft macht frei“ umschreibt einen mittelalterlichen Rechtsgrundsatz: Leibeigene, die ihren Grundherren entflohen, setzten sich in Städte ab, wo sie nicht leicht aufzufinden waren.
War dann ein Jahr und ein Tag vergangen, konnten sie nicht mehr vom Dienstherrn zurückgefordert werden und wurden somit freie Stadtbürger.
Heute verstehen wir unter „Stadtluft macht frei“ eher die dort vorfindbaren Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten sowie die breiten Einkaufs-, Unterhaltungs- und Freizeitangebote. Sie sind mit ein Grund dafür, dass nicht nur in unserem Land die Zahl der Menschen, die in städtischen Ballungsräumen leben, immer größer wird. Umweltbelastungen durch Industrie und Verkehr lassen insofern den Slogan „Stadtluft macht frei“ eher ironisch erscheinen.
Der Vortrag zeichnet den Wandel der Städte vom Altertum bis zur Gegenwart, von Plan- und Megastädten nach. Mit Blick auf deren Zukunft fragt er nach der Bedeutung höchstrichterlicher Entscheidungen wie der des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz vom 29. April 2021 und des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs vom 9. April 2024, in dem erstmals der Klimaschutz als Menschenrecht anerkannt wird. Durch sie bekommt der alte Spruch ein völlig neues Gewicht.
Prof. Dr. Berthold Meyer
Dienstag, 29.10.2024
19.30 Uhr
Karl-Rehbein-Schule, Schlossgartensaal
gebührenfreie Veranstaltung dank IGHA und HGV