Standsicherheitsprüfung von Grabsteinen
Gemäß § 35 (2) der Friedhofsordnung der Stadt Erlensee sind die Inhaber der Grabstätten bzw. die Nutzungsberechtigten verpflichtet, das Grabmal im Jahr mindestens einmal, nach Beendigung der Frostperiode, auf ihre Standsicherheit hin fachmännisch zu überprüfen oder auf ihre Kosten durch Fachleute überprüfen zu lassen; gleichgültig, ob äußerliche Mängel erkennbar sind oder nicht.
Zudem werden vom Friedhofspersonal in der Zeit vom 14.10.2024 – 25.10.2024 auf allen Friedhöfen Druckproben durchgeführt.
Sollte bei Grabsteinen eine erheblich mangelnde Sicherheit festgestellt werden, müssen sie laut gesetzlicher Vorgabe abgebaut werden (sog. Umlegen der Grabsteine). Festgestellte Mängel werden durch einen roten Aufkleber auf dem Grabmal markiert und sind unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen oder beseitigen zu lassen.
Inhaber und Nutzungsberechtigte von Grabstätten, welche diesen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, haften gem. § 35 (3) der Friedhofsordnung für sich daraus ergebende
Schäden.
Erlensee, 09.10.2024
Für den Magistrat der Stadt Erlensee
gez. Stefan Erb
Bürgermeister