Aufstellung des Bebauungsplans „Im Büchensaal II“ Stadtteil Langendiebach – Bekanntmachung der Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch
Der Magistrat der Stadt Erlensee hat in der Sitzung vom 24.09.2024 den Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan „Im Büchensaal II“ gefasst, sodass nunmehr die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB durchgeführt wird. Die Geltungsbereiche sind aus dem Lageplan ersichtlich.
Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 21.10.2024 bis einschließlich 21.11.2024 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Innerhalb der Auslegungsfrist können während den allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Erlensee, Zum Fliegerhorst 1229, Anregungen zu Protokoll gegeben und in Schriftform eingereicht werden, und zwar in Zimmer 22, 1. Obergeschoss
Montag 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch nach vorheriger Vereinbarung
Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr
Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr
Die Verfahrensunterlagen können ab dem 21.10.2024 auf der Internetseite der Stadt Erlensee unter https://www.erlensee.de/aktuelles,bekanntmachungen.html und unter www.planungsgruppe-egel.de unter dem Link „Beteiligungsverfahren“ sowie dem zentralen Internetportal des Landes (https://bauleitplanung.hessen.de/) eingesehen werden.
Es liegen folgende umweltbezogenen Informationen vor:
• Umweltbericht zur Planung als Teil der Begründung mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgütern.
• Schallgutachten, März 2024
• Stellungnahme zum Schallschutz, Januar 2024
• Landschaftsplan zum Bebauungsplan, Sept. 2024
• Umweltbericht zum Bebauungsplan, Sept. 2024
• in der Stellungnahme des Regionalverbandes Frankfurt Rhein Main (Schreiben vom 17.01.2024)
• in der Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege (Schreiben vom 19.01.2024)
• in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt (Schreiben vom 18.01.2024)
• in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises (Schreiben vom 18.01.2024)
• in der Stellungnahme des BUND (Schreiben vom 19.01.2024)
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der baulichen Entwicklung insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
• Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Abständen zu Siedlungen, Auswirkungen durch Emissionen wie Lärm und Geruch, Naherholung und Sichtbarkeit in der Landschaft.
• in der Stellungnahme des Regionalverbandes Frankfurt Rhein Main (Schreiben vom 17.01.2024)
• in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt (Schreiben vom 18.01.2024)
• in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises (Schreiben vom 18.01.2024)
• in der Stellungnahme des BUND (Schreiben vom 19.01.2024)
• finden sich im Lärmgutachten
• finden sich in der Begründung zur Auslegung
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen
• Es werden Aussagen getroffen zu Lebensraumpotenzial des Plangebietes für Pflanzen, Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Käfer etc., Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Bewertung von Störwirkung, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen, Artenschutz sowie Aussagen bzw. Hinweise zu: Flächennutzung und Biotoptypenausstattung im Geltungsbereich, gesetzlich
geschützte Biotope und Ausgleichsflächen,
• in der Stellungnahme des Regionalverbandes Frankfurt Rhein Main (Schreiben vom 17.01.2024)
• in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt (Schreiben vom 18.01.2024)
• in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises (Schreiben vom 18.01.2024)
• in der Stellungnahme des BUND (Schreiben vom 19.01.2024)
• finden sich in der Begründung zur Auslegung und im
• Landschaftsplan zum Bebauungsplan
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser
• Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Bodenarten, Flächennutzung, Grundwasser, Oberflächenwasser, Zuwegung, Eingriffs- und Ausgleichsregelung sowie Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen,
• in der Stellungnahme des Regionalverbandes Frankfurt Rhein Main (Schreiben vom 17.01.2024)
• in der Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege (Schreiben vom 19.01.2024)
• in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt (Schreiben vom 18.01.2024)
• in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises (Schreiben vom 18.01.2024)
• in der Stellungnahme des BUND (Schreiben vom 19.01.2024)
• finden sich in der Begründung zur Auslegung und im
• Landschaftsplan zum Bebauungsplan
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft
• Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Kleinklima und Emissionen,
• in der Stellungnahme des Regionalverbandes Frankfurt Rhein Main (Schreiben vom 17.01.2024)
• in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt (Schreiben vom 18.01.2024)
• in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises (Schreiben vom 18.01.2024)
• in der Stellungnahme des BUND (Schreiben vom 19.01.2024)
• finden sich in der Begründung zur Auslegung und im
• Landschaftsplan zum Bebauungsplan
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild
• Es werden Aussagen getroffen zu Betrachtungsraum und Auswirkungen durch visuelle Veränderungen,
• in der Stellungnahme des Regionalverbandes Frankfurt Rhein Main (Schreiben vom 17.01.2024)
• in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt (Schreiben vom 18.01.2024)
• in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises (Schreiben vom 18.01.2024)
• in der Stellungnahme des BUND (Schreiben vom 19.01.2024)
• finden sich in der Begründung zur Auslegung und im
• Landschaftsplan zum Bebauungsplan
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter
• Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Boden- oder Baudenkmälern,
• in der Stellungnahme des Regionalverbandes Frankfurt Rhein Main (Schreiben vom 17.01.2024)
• in der Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege (Schreiben vom 19.01.2024)
• in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises (Schreiben vom 18.01.2024)
• in der Begründung zur Auslegung
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus.
Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn der Stadt Erlensee den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens und Durchführung der Verfahrensschritte gemäß § 4b BauGB an die Planungsgruppe Thomas Egel in Langenselbold übertragen ist.
Erlensee, den 09.10.2024
Magistrat der Stadt Erlensee
Stefan Erb
Bürgermeister