„Wildes Plakatieren“: Bußgelder drohen für Verstöße

(pm/ea) – Die Langenselbolder Stadtverwaltung weist eindringlich darauf hin, dass das wilde Plakatieren an Bäumen, Laternen, Schilderpfosten und Lichtzeichenanlagen nicht gestattet ist.

Diese Regelung in der „Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung an und auf öffentlichen Straßen, Anlagen und Einrichtungen im Gebiet der Stadt Langenselbold“ dient nicht nur dem Schutz der städtischen Infrastruktur, sondern auch der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

In den letzten Wochen wurde vermehrt beobachtet, dass Plakate ohne Genehmigung an den oben genannten Orten angebracht werden. Dies führt nicht nur zu einem unordentlichen Stadtbild, sondern kann auch die Sichtbarkeit von Verkehrsschildern und Verkehrssignalen beeinträchtigen. Auch das Ankleben von privaten Anliegen, wie beispielsweise Suchaufrufen für vermisste Haustiere, ist verboten. Die Plakate, meist in Form von DIN A4 Zetteln, lösen sich durch die Witterung und wirbeln in der Umgebung herum. Das verwendete Klebeband hinterlässt dann entsprechend Rückstände, die entfernt werden müssen.

Verstöße gegen das Plakatierungsverbot können sowohl für die Personen die die Plakate anbringen, als auch für die Veranstalter, deren Veranstaltungen beworben werden, erhebliche Konsequenzen haben. Im Falle eines Verstoßes droht ein Bußgeld, dass je nach Schwere des Vergehens bis zu 5.000,- € betragen kann. Zusätzlich werden dem Verursacher die Kosten für die Beseitigung in Rechnung gestellt. Die Stadtverwaltung appelliert deshalb an alle Bürgerinnen und Bürger, sich an die geltenden Regelungen zu halten und offizielle Genehmigungen für das Anbringen von Plakaten einzuholen.

„Wir verstehen, dass Werbung für Veranstaltungen und das Teilen von privaten Anliegen wichtig sind, jedoch muss dies auf verantwortungsvolle Weise geschehen. Wir bitten alle Veranstalter, Werbende und Suchende, die entsprechenden Genehmigungen zu beantragen und die Stadt bei der Aufrechterhaltung eines sauberen und sicheren Umfelds zu unterstützen. Bei Fragen zu Genehmigungen oder weiteren Informationen steht das zuständige Amt für Sicherheit und Ordnung gerne zur Verfügung“, heißt es abschließend in der Mitteilung.

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