Waffenverbotszone und verstärkte Kontrollen auf dem Hanauer Bürgerfest

(pm/ea) – Nach der Messerattacke in Solingen haben Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky und Stadträtin Isabelle Hemsley als Ordnungsdezernentin unmittelbar angekündigt, gemeinsam mit allen beteiligten Stellen weitere Sicherheits-Maßnahmen beim bevorstehenden 62. Hanauer Bürgerfest in die Wege zu leiten.

Neben intensiveren Kontrollen wird aktuell in Zusammenarbeit mit der Ordnungsbehörde des Main-Kinzig-Kreises eine Allgemeinverfügung vorbereitet, mit der eine temporäre Waffenverbotszone auf dem Festgelände und einigen angrenzenden Straßen eingerichtet werden soll.

„Laut Waffengesetz ist das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen auf Volkfesten bereits verboten. Mit Blick auf die aktuelle Situation wollen wir zusätzlich eine Waffenverbotszone einrichten und den Ordnungsbehörden damit mehr Kontrollmöglichkeiten geben“, erklären Oberbürgermeister und Stadträtin. Man stehe in engem Kontakt mit allen Beteiligten und die Zusammenarbeit von Stadt- und Landespolizei sei seit vielen Jahren eingespielt. Die bewährten Sperren an den Zufahrten zum Festgelände sowie der Einsatz eines Sicherheitsdienstes bleiben selbstverständlich bestehen.

Die Kontrollen auf dem Bürgerfest werde man auch dieses Jahr in der gewohnten Sorgfalt durchführen. „Damit die Wartezeiten an den Eingängen nicht allzu lang werden, empfehlen wir auf die Mitnahme größerer Taschen zu verzichten“, so Oberbürgermeister Kaminsky. „Neben der Waffenverbotszone wird es außerdem ein Konsum- und Mitführungsverbot von Cannabis geben“, ergänzt Stadträtin Hemsley. Hier mache die Stadt Gebrauch von den rechtlichen Möglichkeiten, die seit der Cannabislegalisierung in diesem Frühjahr vorhanden sind.

„Wir lassen uns nicht einschüchtern, denn Feste und Feiern gehören zu unserer Kultur, deshalb unternehmen wir alles, damit die Hanauerinnen und Hanauer unbeschwert feiern können“, erklären Claus Kaminsky und Isabelle Hemsley gemeinsam. Die Regelungen zu Waffen und Cannabis können perspektivisch auch für den Hanauer Weihnachtsmarkt und andere städtische Veranstaltungen gelten. Denkbar sei zudem, dass die erhöhten Ansprüche mit Blick auf Sicherheitsaspekte künftig auch bei privat organisierten Großveranstaltungen zur Auflage gemacht werden.

Abschließend betont die Ordnungsdezernentin, dass man die Sicherheitslage, das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger als auch die Diskussionen auf Landes- und Bundesebene genauestens im Blick behält. „Oberste Priorität unseres Handelns hat die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Auf dieser Basis werden wir auch künftig unsere Entscheidungen abwägen und unseren vollen rechtlichen Rahmen ausschöpfen.“

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