AMTLICHE BEKANNTMACHUNG der Stadt Erlensee

Einladung zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, 05.09.2024 um 19:30 Uhr in der Erlenhalle, Am Rathaus 20, 63526 Erlensee, unter anderem mit den Themen „Kernsanierung Rathaus“ und „Erlenseer Kulturnächte“.

Hinweis:

Diese Tagesordnung inklusive der einzelnen Beschlussvorlagen nebst Anlagen ist unter dem Menüpunkt „Rathaus und Politik“ auf www.erlensee.de zu finden.

Tagesordnung:

1. Mitteilungen des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung

2. Mitteilungen des Bürgermeisters

3. Anfragen

4. Kampagne refill –deutschland – Kostenlose Trinkwasserversorgung im Stadtgebiet
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 29.05.2024;
Bezug: Verweisung aus der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.06.2024 an den Sozialausschuss; dort behandelt am 28.08.2024
Drucksache 165 / LP 21-26 STVV

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Erlensee schließt sich der Kampagne refill-deutschland.de an. Beteiligte Läden und Gastronomiebetriebe zeigen durch einen an der Tür angebrachten Sticker, dass dort mitgebrachte Wasserflaschen kostenlos aufgefüllt werden können. Zudem steckt unter refill-deutschland.de ein Fähnchen in einer interaktiven Karte, die es möglich macht, schnell im Internet die nächste „Zapfstelle“ zu finden.

Begründung:

Das Konzept von Refill steht für Umweltschutz, Müllvermeidung und dem Schutz von Leitungswasser als Trinkwasser. Das Konzept ist simpel und einfach. Läden oder Gastronomiebetriebe mit dem Refill Aufkleber am Fenster oder der Tür füllen kostenfrei Leitungswasser in mitgebrachte Wasserflaschen. Das ist besonders in heißen Sommern für Familien und Senioren ein guter Service. Auch das Gesundheitsministerium weist immer wieder daraufhin, wie wichtig es, gerade für ältere Menschen ist, in den heißen Sommermonaten ausreichend Flüssigkeit zu sich zu nehmen.

Hier werden zwei wichtige Ideen miteinander verknüpft: Gesundheitsvorsorge und Reduzierung von Plastikmüll.
Vorbild für das Projekt ist Refill Bristol, wo das Projekt schon seit 2015 erfolgreich läuft.

5. Kernsanierung Rathaus – Beschluss über das Energiekonzept;
Bezug: Direktverweisung aus der Sitzung des Magistrats an den Bau- und Umweltausschuss; dort behandelt am 29.08.2024
Drucksache 167 / LP 21-26 STVV

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt das Energiekonzept zustimmend zur Kenntnis.

Begründung:

Die Stadt Erlensee plant die Kernsanierung des Rathauses auf Neubauniveau mit Anbau. Der Energiestandard, der durch interschiedliche energetische Maßnahmen (Module) am Gebäude erreicht wird, entspricht einem KfW-Effizienzgebäude 55 (BEG NWG EG55). Dies bedeutet eine 45%ige Unterschreitung des Jahres-Primärenergiebedarfs gemessen am Referenzgebäude.

Modul Sommerlicher Wärmeschutz:

Planer: SAN Ingenieure
Um eine Überhitzung der Räume zu vermeiden, werden Jalousien/Raffstore mit drehbaren Lamellen als Verschattungselemente in allen Arbeits- und Aufenthaltsräumen vorgesehen. In
Räumen mit einer Südwest- bzw. Südost-Ausrichtung wird zudem eine Sonnenschutzverglasung mit einem Gesamtenergiedurchlassgrad von g = 0,40 eingeplant. Es wird teilweise eine erhöhte Nachtlüftung (2-facher Luftwechsel) über die vorhandene Lüftungsanlage in Ansatz gebracht.

Modul Haustechnisches Konzept (Sanitär – KG 410 / Heizung – KG 420 / Lüftung – KG 430):

Planer: BWI Bähr Werner Ingenieur Consult GmbH

Abwasseranlagen

Das Abwasser wird getrennt nach Schmutz- und Regenwasser abgeführt. Das Regenwasser wird in einer Zisterne (66 m3) gesammelt. Es ist vorgesehen, das Regenwasser zur Außenbewässerung und zum Betanken der städtischen Wasserfahrzeuge zu nutzen.

Wasseranlagen

Für die Außenanlagen werden 2 Außenzapfstellen abschließbar im Außenwandtresor vorgesehen. Die Warmwasserbereitung erfolgt grundsätzlich dezentral über elektrische Durchlauferhitzer, um der Legionellen-Bildung vorzubeugen.

Wärmeerzeugungsanlagen

Die Wärmeerzeugung erfolgt monovalent über zwei redundante Luft-Wasser-Wärmepumpen. Die Heizlast beträgt 131 kW

Medientemperaturen:

Luft-Wasser-Wärmepumpe max. 45/40°C
Fußbodenheizung 38/30°C
H-K-Decken 38/30°C
Heizkörper Nebenräume 38/30°C
RLT- Anlagen 40/32°C

Raumheizflächen

Das gesamte Gebäude wird über Flächenheizung in diesem Fall Heiz-/ Kühldecke beheizt. Heizkörper kommen nur nach Erfordernis in Technik- und Nebenräumen zum Einsatz.

Lüftungsanlagen

Das Gebäude wird vollflächig mechanisch be- und entlüftet. Es handelt sich um eine zentrale Zu-und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung für das gesamte Gebäude mit Zentralgerät in der Dachzentrale. Die Lüftung ist geschossweise zu- und ab-schaltbar. Die Lüftung des Sitzungssaales, des Trauzimmers und der Besprechungsräume sind raumweise zu- und abschaltbar.

Kälteanlagen

Die Kälteerzeugung erfolgt über das Außenluft-Wasser-Wärmepumpensystem. Die Kühllast beträgt 270 kW. Bei diesem System werden Versammlungs- und Besprechungsräume alle Büroräume und büroähnliche Räume über die Heiz-Kühldecken gekühlt.

Modul PV-Anlage

Planer: Hofmann & Wehner GmbH

Das Gebäude erhält eine PV-Anlage von ca. 363 m2 Fläche. Diese Fläche entspricht dem Maximum an zur Verfügung stehender Fläche nach Abzug von Flächen, die anderweitig durch Technik belegt sind bzw. die durch ihre Ausrichtung als PV-Fläche in Betracht kommen. Mit der geplanten PV-Fläche wird eine Leistung von 99 kWp erreicht. Die Anzahl der PV-Module beläuft sich auf ca. 150 Stück. (vgl. „Elektroinstallationsplan Dachgeschoss“ Büro Hofmann & Wehner GmbH vom 2.2.2024)

Nach der Berechnung / Stand 12.01.2024 beträgt der mögliche Jahresertrag ca. 85.000 kWh. Diesem Jahresertrag liegt eine installierte Generatorfläche von ca. 440 m2 / eine installierte Generatorleistung von ca. 99 kWp zugrunde.

Mit den drei Energiespeichern „Wärme“, „Kälte“ und „Strom“ ist eine weitestgehende Eigennutzung der durch die PV-Anlage erzeugten elektrischen Arbeit erreicht.
(vgl. „Anlagenschemata 442-01 (ESVA) – Eigenstromversorgungsanlage“ Büro Hofmann & Wehner GmbH)

6. Kernsanierung Rathaus – Beschluss über das Fassadenkonzept;
Bezug: Direktverweisung aus der Sitzung des Magistrats an den Bau- und Umweltausschuss; dort behandelt am 29.08.2024
Drucksache 168 / LP 21-26 STVV

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt das Fassadenkonzept zustimmend zur Kenntnis.

Begründung:

Die Stadt Erlensee plant die Kernsanierung des Rathauses auf Neubauniveau mit Anbau. Nach Entwurf des Architekten vom 11.06.2024 gliedert sich das umgebaute und sanierte Rathaus-Gebäude in unterschiedliche Gebäudekörper: Ein durchgehendes Sockelgeschoss trägt zwei Gebäudekuben. Die klassischen Bürogeschosse haben eine Lochfassade, der dritte Gebäudeteil beherbergt die öffentlichen und repräsentativen Räumlichkeiten, wie Sitzungssaal und Trauzimmer. Dieser hat eine vertikal gegliederte Fassadenstruktur. Durch die gewählte Materialität können die unterschiedlichen Gebäudekörper und die darin enthaltenen Funktionen bereits von außen abgelesen werden.

Der Variante I wird in ihrer Materialität und der haptischen Ausarbeitung sowie Gliederung des Gebäudekomplexes zugestimmt. Die Farbgebung soll durch die Rottöne „Longoton Bernstein“ und „Longoton Rosé“ erfolgen.

Gegenüber einer Fassade aus Metall- oder Aluminiumplatten wird die Ausführung in Keramik als nachhaltiger erachtet.

7. Erlenseer Kulturnächte hier: Grundsatzbeschluss zur Fortführung;
Bezug: Direktverweisung aus der Sitzung des Magistrats an den Haupt- und Finanzausschuss und Sozialausschuss; dort in einer gemeinsamen Sitzung behandelt am 28.08.2024
Drucksache 169 / LP 21-26 STVV

Beschlussvorschlag:

Die Erlenseer Kulturnächte mit Open-Air-Konzerten werden auch im Jahr 2025 fortgeführt. Die entsprechenden Mittel werden im Haushalt 2025 bereitgestellt.

Begründung:

Die Open-Air-Konzerte auf dem Sportgelände des FC Langendiebach im Fliegerhorst waren ein voller Erfolg. Die durchweg positiven Rückmeldungen und die gelungene Organisation der Veranstaltungen sind ein Zeichen dafür, dass die Erlenseer Kulturnächte fortgeführt werden sollten. Die finanzielle Bilanz der ersten Erlenseer Kulturnächte wird in den stattfindenden Sitzungen ausführlich erläutert. Trotz des ausgewiesenen Defizits wird vorgeschlagen, die Erlenseer Kulturnächte mit den Open-Air-Konzerten auch im kommenden Jahr wieder zu veranstalten. Da die Künstler in den nächsten Monaten für den Sommer 2025 gebucht werden müssen, soll ein Grundsatzbeschluss über die Fortführung der Kulturnächte gefasst werden. Das später noch mit dem Haushalt 2025 zu beschließende Budget sollte in diesem Zusammenhang ebenfalls festgelegt werden.

8. Überplanmäßige Ausgabe Konfessionelle Kindertagesstätten
Drucksache 171 / LP 21-26 STVV

Es sollen gemäß § 100 HGO 194.885,78 € überplanmäßig bereitgestellt werden.

Die Deckung erfolgt über die Kostenträger Zinseinsparungen, Starkregengefahrenkarte und Horthaus.

Begründung:

Aufgrund tariflicher Anpassungen und Energiekostenerhöhungen reichte im Jahr 2023 der Betriebskostenzuschuss der Stadt Erlensee an die evangelische und katholische Kirchengemeinde Erlensee nicht aus.

Bei der katholischen Kirchengemeinde ergab sich ein Nachzahlungsbetrag i.H.v. von 98.681,50 €. Bei der evangelischen Kirchengemeinde betrug der Nachzahlungsbetrag 96.204,28 €.

Aufgrund vertraglicher Verpflichtung sind diese Kosten unabweisbar. Sie waren ebenfalls unvorhersehbar und müssen daher überplanmäßig bereitgestellt werden.

9. Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadt Erlensee
Drucksache 170 / LP 21-26 STVV

Es wird empfohlen, die Geschäftsordnung in folgenden Punkten zu ändern.

· Bislang sind von dem Verbot, Tiere in den Sitzungsraum zu nehmen nur Begleithunde von Blinden und Sehbehinderten ausgenommen. Diese Regelung soll auf weitere Personenkreise ausgeweitet werden, die ebenfalls auf die Begleitung eines Hundes angewiesen sind (§ 19 Absatz 1 der Geschäftsordnung).

· In den Ausschusssitzungen soll zukünftig allen anwesenden Stadtverordneten und Stadträten ein Rederecht eingeräumt werden (§ 33 Absatz 3 der Geschäftsordnung).

10. Änderung der „Satzung der Stadt Erlensee über die Bildung, Aufgabe und Arbeit des Seniorenbeirates“
Drucksache 166 / LP 21-26 STVV

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt folgende Artikelsatzung zur Änderung der „Satzung der Stadt Erlensee über die Bildung, Aufgabe und Arbeit des Seniorenbeirates“:

Artikel 1
§ 1 Rechtsstellung – Absatz 4 wird hinzugefügt:
(4) Für die Mitglieder des Seniorenbeirates besteht Versicherungsschutz bei der Unfallkasse Hessen (gesetzlicher Unfallschutz) sowie bei Versicherungsverband für Gemeinden und Gemeindeverbände (Haftpflichtversicherung).

Artikel 2
§ 4 Bildung und Mitglieder des Seniorenbeirates – Absatz 1, Satz 1, wird wie folgt geändert:
(1) Die Mitglieder des Seniorenbeirates werden für fünf Jahre von den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Erlensee, die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben, in einem festgelegten Wahlzeitraum gewählt.

Artikel 3
§ 11 Inkrafttreten, Absatz 1, Satz 1 wird wie folgt geändert:
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Begründung:

Die Ergänzung des § 1, Absatz 4 erfolgt anhand einer Empfehlung des HSGB in seiner Mustersatzung für Wahlen von Seniorenbeiräten und soll den Versicherungsschutz der Mitglieder des Seniorenbeirates betonen.

Auf Wunsch des Seniorenbeirates soll die Dauer der Wahlperiode des Seniorenbeirates der Stadt Erlensee mit sofortiger Wirkung um ein Jahr von derzeit vier auf fünf Jahre verlängert werden. Ursprünglich war das Ziel, die Wahl des Seniorenbeirates mit der Hessischen Kommunalwahl und der Wahl des Ausländerbeirates zu verknüpfen, um eine höhere Wahlbeteiligung zu realisieren. Laut Auskunft des Hessichen Städte- und Gemeindebundes (HSGB) ist dies rechtlich jedoch nicht möglich. Dennoch möchte der Seniorenbeirat die Dauer der Wahlperioden harmonisieren.

Die Wahl in gewohnter Form einer sog. Wahlwoche soll zudem in zeitlicher Nähe zur Kommunal¬wahl, etwa einen oder zwei Monate im Anschluss, stattfinden. Da bereits die jetzige, laufende Periode der Wahl vom Juni 2021 verlängert werden soll, fände die nächste Wahl im April oder Mai 2026 – also passend – statt.

11. Änderung der „Richtlinien zur Förderung von Betreuungsplätzen in Kindertagespflege in der Stadt Erlensee“
Drucksache 161 / LP 21-26 STVV

Beschlussvorschlag:

Die Änderung der „Richtlinien zur Förderung von Betreuungsplätzen in Kindertagespflege der Stadt Erlensee“ (Synopse) soll beschlossen werden.

Begründung:

Mit dieser Änderung der „Richtlinien zur Förderung von Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege in der Stadt Erlensee“ sollen insbesondere die Regelungen des §en 4 „Förderzuschüsse“ und §en 5 „Zuschuss zur Weiterqualifizierung“ angepasst werden.

Seit 2013 besteht ein Rechtsanspruch auf Betreuung der U3-Kinder ab dem ersten Geburtstag. Der Bedarf an U3-Betreuungsplätzen steigt stetig. Die Betreuungsquote bei den 1-3-Jährigen in Erlensee lag bei der letzten Bedarfsberechnung im Januar 2024 bei 43,4%. Im Jahr 2023 lag die Quote bei 42%. Sowohl bei den Meldezahlen des Einwohnermeldeamtes als auch bei dem Zuzugssaldo ist im U3-Bereich ein Rückgang der Kinderzahlen zu verzeichnen. Da aber in immer mehr Familien mit U3-Kindern beide Elternteile arbeiten gehen, empfiehlt die Jugendhilfeplanung des MKK, mit einer Betreuungsquote von 10% plus als Puffer zu rechnen, da der Bedarf an Betreuungsplätze trotz aktuell rückläufiger Kinderzahlen steigen könnte. Diesen Trend zeigt auch die Betrachtung der vergangenen Jahre.

Die Kindertagespflegepersonen sind für die Stadt Erlensee ein sehr wichtiger Bestandteil der Betreuungslandschaft. Im Vergleich mit dem Betrieb einer Kinderkrippe ist die Kindertagespflege eine wesentlich kostengünstigere Alternative.

Im Jahr 2023/2024 sind und werden aus verschiedenen Gründen vier Kindertagespflegepersonen wegfallen. Eine weitere Tagesmutter ist in Elternzeit. Andere langjährig arbeitende Tagespflegepersonen haben angekündigt, dass sie die Anzahl ihrer Betreuungsplätze gerne reduzieren wollen. Daher sollen weitere Personen für die Kindertagespflege gewonnen werden.
Der Kommunale Zuschuss soll von 1,50 € auf 1,75 € je Betreuungsstunde und Kind erhöht werden. Die letzte Erhöhung des Kommunalen Zuschusses fand im Oktober 2021 statt. Umliegende Kommunen zahlen im Vergleich schon seit längerem höhere Zuschüsse.

Der Kommunale Zuschuss soll auch für zusätzliche regelmäßig stattfindende privat vereinbarte Betreuungsstunden in Randzeiten im Zusammenhang mit einem bestehenden vom Main-Kinzig-Kreis bewilligten Betreuungsvertrag geleistet werden. Die konkrete Umsetzung der Zahlungsmodalitäten wird in einem sog. Kooperationsvertrag geregelt (siehe Anlage).
Eine Erhöhung des Kommunalen Zuschusses steigert die Attraktivität dieser Beschäftigung für aktuelle und künftige Tagespflegepersonen.

Die hohe Qualität der Betreuung durch die Kindertagespflegepersonen kann nur durch eine regelmäßige Fortbildung gewährleistet werden. Die Kindertagespflegepersonen sind durch den MKK zu 20 Stunden Fortbildung im Jahr verpflichtet. Die Teilnahmekosten für Fortbildungen sind gestiegen. Daher sollen weitere Kosten für die Fortbildung übernommen werden.
Darüber hinaus soll den Kindertagespflegepersonen die Möglichkeit gegeben werden, weitere freiwillige fachbezogene Fortbildungen zu besuchen, um die Qualität ihrer Betreuung zu verbessern und/oder um in ihrer Tagespflegestelle einen individuellen pädagogischen Schwerpunkt zu legen. Für jede Tagespflegeperson soll daher eine dieser außerordentlichen Fortbildungen im Jahr bezuschusst werden.

 

Erlensee, den 26.08.2024

gez. Christian Scholz
Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung

 

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Die Veröffentlichung der Einladungen zu Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse mit der zusätzlichen Erläuterung der Tagesordnungspunkte ist ein Service der Stadt Erlensee und Erlensee Aktuell, um den Bürgerinnen und Bürgern aktuelle Informationen in verständlicher Form zur Verfügung zu stellen.

⇒Informationen zu allen öffentlichen Sitzungen auf der Erlensee Aktuell-Rathausseite

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