Offener Brief des Fördervereins Hallenbad Erlensee e.V. an die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung

(pm/ea) – In einem offenen Brief wendet sich der Förderverein Hallenbad Erlensee e.V. an die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, der nachfolgend ungekürzt wiedergegeben wird.

Sehr geehrte Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung,

nachdem die Machbarkeitsstudie (MBS) vorgestellt wurde, liegt die Entscheidung über die Zukunft unseres Hallenbades nun in Ihren Händen. Diese Entscheidung wird nicht einfach und es sind dabei viele Faktoren zu berücksichtigen.

Wir als Förderverein möchten mit diesem offenen Brief nochmals unsere Sicht der Dinge schildern und einen weiteren Vorschlag unterbreiten, wie wir in naher Zukunft mit unserem Hallenbad verfahren könnten, um eine Rettung zu ermöglichen.

Hallenbad in gutem Zustand

Fakt ist, unser Hallenbad ist in einem lt. Aussage der GA, wider Erwarten gutem Zustand. Es kann mit verhältnismäßig geringem Aufwand wieder in Betrieb genommen werden. Dass perspektivisch in einem Betrieb bis 2050 mit zusätzlichen Sanierungskosten gerechnet werden muss, ist außer Frage gestellt. Lösen Sie sich jedoch bitte von den immer wieder vorgetragenen hohen Eurozahlen/Sanierungskosten und festgeschriebenen Jahreszahlen, die lt. MBS für eine Sanierung notwendig sind. Wir als Förderverein/Genossenschaft sind nicht an die Vorgaben einer öffentlichen Verwaltung gebunden, wodurch sich vielfältige Möglichkeiten für die Vergabe von Instandsetzungsmaßnahmen ergeben. Dies wurde uns vielmals von anderen vereinsgeführten Bädern gespiegelt.

Viele Positionen im Gutachten lediglich Empfehlungen

Die Kalkulationskosten der MBS beziehen sich auf die optimale und teuerste Lösung, bei einem Betrachtungszeitrahmen von 30 Jahren! Hierzu fand während der Bürgerversammlung ein Gespräch mit den anwesenden Gutachtern statt. Dabei gab es die realistische Anmerkung, dass viele Positionen eine Empfehlung darstellen, dies aber in Punkten individuell bzw. konzeptionell entschieden werden kann, was letztendlich umgesetzt werden soll.

Somit gehen Sie bitte zunächst nur von den ersten Kosten einer Wiederinbetriebnahme aus.

Deshalb unser Vorschlag:

Gewähren Sie uns bis März 2025 uneingeschränkten Zutritt zum Hallenbad. In dieser Zeit möchten wir eigene Kostenschätzungen von einigen Gewerken einholen. Im besonderen Blickfeld werden hier die Kosten für dringend Notwendiges stehen. Ebenso sind wir bestrebt, einen „realistischen“ Zeitrahmen für diese Maßnahmen abzustecken. Zusätzlich intensivieren wir unseren Kontakt zu Personen aus Politik, Handwerk und Wirtschaft (Sponsoring). Dabei werden wir die gesamte Bandbreite der vorhandenen Kompetenzen des FHE und aller interessierten Menschen aus Erlensee und dem Umland nutzen.

Bei diesem ersten Baustein zur Rettung unseres Hallenbades entstehen keinerlei zusätzliche Kosten für die Stadt Erlensee. Zur realistischen, an bereits bekannten Fakten orientierten und ressourcenschonenden Erarbeitung des weiteren Konzeptes durch den FHE, benötigen wir lediglich Einsicht in die vollständige MBS (nicht nur die vorliegende Präsentation) sowie Einsicht in die Prüfberichte. Wir erwarten dabei einen geringeren Kostenfaktor und wesentlich schnelleren Durchführung der Sanierungsarbeiten zur Wiederinbetriebnahme des Hallenbades, als aus der MBS ersichtlich. Nach einer ersten finanziellen Unterstützung (vom Haushalt 2025) könnte das Hallenbad wie geplant, mit einem geringstmöglichen Kostenansatz in den ersten 3 Jahren vom FHE/Genossenschaft betrieben werden.

Natürlich werden auch von uns, vorgeschriebene Sicherheitsvorschriften eingehalten. Vergessen Sie bitte gerade in diesem Bereich das Schreckgespenst, was Ihnen des Öfteren vorgehalten wird.

Entscheiden Sie bitte ohne Fraktionszwang. Entscheiden Sie im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger und ja, entscheiden Sie innovativ und mit dem Mut neue Wege zu beschreiten.

In Verbindung zu unserem Vorschlag, möchten wir in Ausschnitten auf das ⇒ Sommerinterview von Herrn Pabst (CDU) hinweisen:

• Thema „Gewerbeeinnahmen“
• Thema „Wiederinbetriebnahme mit geringen Mitteln“
• Thema „FHE aus AG Hallenbad“
• Thema „Chancen geben für Konzeptumsetzung des FHE“

Grundsteuererhöhung durch Einsparungen vermeiden

Bitte stimmen Sie nicht den immer wieder reflexartig getätigten Aussagen “…dann müssen wir alle freiwilligen Leistungen streichen….und die Grundsteuer erhöhen….“ rückhaltlos zu.
Sollte die Stadt bei größeren Sanierungskosten im Bedarfsfall den FHE unterstützen, steht u. U. auch eine Erhöhung der Grundsteuer im Raum. Solch eine Grundsteuererhöhung hat aber auch unser BM im Zusammenhang mit den Sanierungs- und Umbaumaßnahmen des Rathauses und der Vorstellung bei der ⇒ Bürgerversammlung im Dezember 2023 nach mehrfacher Nachfrage mit JA beantwortet, sollten die aktuell veranschlagten Kosten i.H.v. 29 Millionen Euro überstiegen werden.

Fragen Sie sich kritisch, gehen Sie noch vom Einhalten dieses Kostenrahmens aus?

Natürlich ist ein Rathaus eine Pflichtleistung und es steht auch außer Frage, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Büroräume nach aktuellen Standards des Arbeitsschutzes erhalten. Die Definition einer Pflichtleistung regelt aber nicht Größe, Art, Umfang und Ausgestaltung ff. der Maßnahme!

• Ist es in dieser Größe/Umfang noch zeitgemäß – Stichwort Digitalisierung und digitales Rathaus?
• Wäre ein grundsätzliches Umdenken bei der Sanierung des Rathauses angebracht, um einer zusätzlichen Kostensteigerung und der jetzt noch nicht absehbaren Belastung unseres Haushaltes entgegenzutreten?

Bitte hinterfragen Sie Äußerungen wie „….wir können nirgends mehr sparen….“!

Welche Potentiale ergeben sich beispielhaft bei:

• Weiterentwicklung des Gewerbeparks/Zweckverbandes
• Entwicklung der Gewerbesteuer
• Entwicklung der Unterbringungs- und „24/7 Bewachungskosten“ von Flüchtlingen in Verbindung mit den Vorgaben sowie Zuschüssen von Land und Bund
• „Rückbau“ der Ravolzhäuser Straße (Kostenpunkt bei ca. 2,5 Mio und 800.000 Euro Zuschuss)
• Politische Entwicklungen und Bestrebungen beim Kommunalen Finanzausgleich

Bitte lassen Sie sich bei Ihrer Entscheidung auch nicht von Aussagen leiten wie:

• „…Bei der Bürgerversammlung zum Thema Hallenbad waren ja nur ca. 1,4% der Bevölkerung anwesend, so groß kann das Interesse am Erhalt des Hallenbades nicht sein…“

Dem gegenüber müsste man sich aber auch die Frage stellen, wie viele Bürgerinnen und Bürger waren denn bei der Bürgerversammlung zum Thema Rathaus anwesend? Zieht man die anwesenden Personen von Politik und Verwaltung ab, verblieben derer nur ca. 15 Personen!

Können wir somit über die Anzahl der Anwesenden Rückschlüsse auf die Meinung der fehlenden Menschen ziehen?

• „… ich kann es nicht mehr ertragen, wenn wir die Kosten für die Schwimmbadnutzung von Menschen anderer Kommunen tragen müssen….“

Dann dürften wir im Urlaub kein öffentliches Hallenbad mehr nutzen, unsere Enkel nicht mehr zum Schwimmen mitnehmen oder letztendlich wesentlich mehr Eintritt bezahlen als die Einheimischen.

Interessant dazu sind auch die Ausführungen von ⇒ Frau Tonecker-Bös im Sommerinterview zu den Besucheranteilen bei den Kulturnächten

….“allerdings gilt hier wie auch beim Hallenbad: die Hälfte der Besucher und Besucherinnen kommt von außerhalb….“

Welch ein Signal geht an Bürgerinnen und Bürgern, wenn eine Person der StaVo stolz verkündet, dass er/sie sowieso in den letzten 10 Jahren das Hallenbad nicht genutzt hat?

Was steckt hinter Aussagen wie“…Wir möchten das Hallenbad im gleichen Zustand wieder übergeben bekommen, wie der FHE es von uns bekommen hat?…“

Der Erhalt ist selbstredend unser Ziel, hierfür werden wir natürlich unser Möglichstes tun, aber was hat die Stadt denn danach oder sogar in nächster Zeit mit dem Hallenbad vor?

Wenn es ohnehin abgerissen oder verkauft wird, sollte der Zustand letztendlich keine wesentliche Rolle spielen oder sind andere Konzepte vorhanden?

Beachten Sie den Faktor „Nebenkosten“ in der MBS. Ein großer Teil davon entfällt, wenn das Hallenbad von einem Verein/Genossenschaft betrieben wird.

Beachten Sie, dass der Faktor „Europaweite Ausschreibung“ größtenteils entfällt.

Natürlich werden wir hierbei den Erhalt von Zuschüssen, Mehrausgaben, Einsparungen und dem „Muss“ einer Europaweiten Ausschreibung einer wirtschaftlichen Betrachtung unterziehen.

Beachten Sie, dass während der gesamten Erstellung der MBS die beauftragte Firma nicht mit uns in Verbindung getreten ist, um sich über unser Konzept auszutauschen. Dieser Austausch hätte bei der Optimierung einzelner „Aussagen“ durchaus hilfreich sein können. Eine Kontaktaufnahme des FHE mit der Firma Marhöfer war leider ebenso wenig erfolgreich, da laut dortiger Aussage der Kontakt nur über den Auftraggeber erfolgen sollte. So kommt es innerhalb der MBS u.a. zu den Punkten einer Betrachtung zur Steigerung der Attraktivität für den Kassen- sowie Bistrobereich, der Überdachung des Außenbereichs und einer Sanierung der Sauna, welche für eine erste Wiederinbetriebnahme nicht notwendig sind.

Aufgrund dieser beispielhaften Punkte hätte ein proaktiver Kontakt mit dem FHE durchaus hilfreich und zielführend sein können.

Gab es in der MBS auch eine Betrachtung der Punkte aus Sicht eines Betreibers als Verein/Genossenschaft etc.? Leider nein.

Wurden dafür zusätzliche Faktoren einer MBS aus Organisation, politischer Unterstützung, Förderung des Sports und der Bewegung, Gewährleistung einer allgemeinen Schwimmfähigkeit, Förderungsmöglichkeiten, ökologische Gesichtspunkte, Nachhaltigkeit, Ethik und Ressourcen näher betrachtet?
Leider nein!

Beachten Sie bitte bei Ihrer Entscheidungsfindung auch „weiche“ Faktoren wie:

• Wie viele Kinder stehen auf Wartelisten, um Schwimmen zu lernen?!
• Was wird aus unserer DLRG?
• Was wird aus der Abteilung „Schwimmen“ in der TSGE
• Was wird aus unseren älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern, für die das Hallenbad der ideale Ort für Kommunikation und körperlicher Bewegung war?
• Was verlieren Schüler und Schülerinnen durch längere Anfahrtszeiten? Wie viel Unterrichtszeit geht dabei verloren?
• Wie sieht es mir der Attraktivität Erlensees aus?
• Welche Begegnungsstätte haben wir noch für Alle?
und
• Insbesondere nach den Olympischen Spielen und den erreichten Medaillen unserer Olympioniken: Es wird wieder der Ruf nach einer besseren Förderung in allen Bereichen laut. Ohne Sportstätten und rechtzeitige Förderung wird diese Förderung immer schwerer!

Einladung zum Besuch nach Hochheim

Wir bieten an, sich am Beispiel des Hallenbad Fördervereins in Hochheim, durch einen Besuch und einen Austausch vor Ort mit deren Betreiber, sich einen direkten Eindruck zu verschaffen und nochmals die faktischen Umsetzungsmöglichkeiten vorstellen zu lassen. Hierzu sind die Mitglieder der StaVo herzlich eingeladen!

Ein weiteres, seit vielen Jahren funktionierendes Beispiel einer Übernahme des Hallenbades durch einen Förderverein, befindet sich darüber hinaus in unmittelbarer Nähe in Großkrotzenburg. Auch hier sind über viele Jahre die Kompetenzen und Herangehensweisen für Sanierungen ff. vorhanden. Die Vorteile und Umsetzbarkeiten des dortigen Hallenbadbetriebes wurden bereits von Max Schad und dem Präsidenten des hessischen Schwimmverbandes Michael Scragg erläutert und bestätigt.

Bitte ziehen Sie unseren Vorschlag zumindest in Erwägung. Wir stehen wie immer für jedes weiterführende Gespräch zur Verfügung

Ihre Entscheidung dient nicht dem FHE, es dient den Bürgerinnen und Bürgern, der Rettung unseres Hallenbades und selbstredend dem Ansehen der Stadt Erlensee!

Was haben Sie/wir zu verlieren? Packen wir diese Chance gemeinsam an!

Heinz Müller
1.Vorsitzender FHE

Jochen Singer
2.Vorsitzender FHE

 

Archivfoto: Markus Sommerfeld

 

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