(pm/ea) – „Auch wenn Landrat Stolz darum bittet, von Nachfragen abzusehen, haben wir dennoch ein paar Nachfragen“, äußert sich der Fraktionsvorstand der Grünen Main-Kinzig, Jakob Mähler, Viola Haßdenteufel und Reiner Bousonville in einer Pressemitteilung.
Stolz wurde vom Regierungspräsidium zu einer Geldbuße verurteilt, weil er sich zu seiner Zeit als Bürgermeister der Stadt Gelnhausen dienstpflichtwidrig verhalten habe. Mit einer kurzen E-Mail hatte sich Stolz zum Verfahrensausgang geäußert, und sich dann nicht mehr gemeldet.
„Es ist ein mehr als ungewöhnlicher Vorgang, dass der Landrat des Main-Kinzig-Kreises vom Regierungspräsidium verurteilt wird und dann nach einer kurzen Stellungnahme per Mail zum Verfahrensausgang darum bittet, von Nachfragen abzusehen. Es ist selbstredend, dass ein öffentliches Interesse besteht, immerhin leitet Stolz die Kreisverwaltung des größten Landkreises in Hessen.“
Zu seiner Zeit als Bürgermeister der Stadt Gelnhausen wurden im Neubaugebiet Mittlauer Weg in Meerholz Grünflächen an Hausbesitzer verkauft, die laut Bebauungsplan eigentlich öffentliche Grünflächen sein sollten. Diese Grünflächen wurden zudem mit 38,50 Euro pro Quadratmeter weit unter Wert an nur 29 Hausbesitzer der insgesamt 160 Eigenheime verkauft. Profitiert habe davon unter anderem der Schwiegersohn seines ehemaligen Bauamtsleiters: „Dieses dienstpflichtwidrige Verhalten sorgt für eine jahrelangen Streit unter den Menschen im Wohngebiet Mittlauer Weg, aber auch in der Politik, der noch lange nicht ausgesessen ist.“ Mittelpunkt des Verfahrens ist neben Stolz auch der ehemalige Bauamtsleiter der Stadt Gelnhausen, der aber weiterhin als ehrenamtlicher Kreisbeigeordneter für die SPD wichtige Entscheidungen im Kreisausschuss des Main-Kinzig-Kreises treffen kann.
Die Grüne Kreistagsfraktion habe deswegen noch einen erheblichen Klärungsbedarf, so Mähler, Haßdenteufel und Bousonville: „Wir wollen erfahren, wieso Landrat Thorsten Stolz sich erst vor drei Jahren selbst angezeigt hat, während das Verfahren rund um den Mittlauer Weg bereits seit etlichen Jahren läuft und bekannt ist. Wir wollen erfahren, wieso Stolz seinen ehemaligen Bauamtsleiter, der Mittelpunkt des Verfahrens auch von der Staatsanwaltschaft Hanau war, weiterhin im Kreisausschuss behält und wieso der Landrat als Verwaltungsfachmann den damaligen offensichtlich nicht erlaubten Grünflächenverkäufen überhaupt zugestimmt hat. Auch wollen wir erfahren, welche Urteilsbegründung seitens des Regierungspräsidiums genannt wurde.“
Die Grüne Kreistagsfraktion erhofft sich nun eine detaillierte und aufschlussreiche Erklärung: „Die SPD kann dieses Thema nicht tot schweigen. Es ist mittlerweile von zahlreichen Stellen festgestellt worden, dass immense Fehler vor Ort gemacht wurden, die jetzt langsam auch zu Konsequenzen für die Verantwortlichen führen. Eine kurze Mail ist hier der absolut falsche Weg, um notwendige Transparenz herzustellen.“
Sollte Stolz keine detaillierte Stellungnahme abgeben, wird die Kreistagsfraktion eine Aktuelle Stunde für die kommende Kreistagssitzung beantragen, notfalls eine parlamentarische Anfrage stellen: „Auch wenn hier ein Mantel des Schweigens über das Thema gelegt werden soll, ist es die Pflicht eines direkt gewählten Landrats, hier mit aller Deutlichkeit die Menschen im Main-Kinzig-Kreis aufzuklären“, so Mähler, Haßdenteufel und Bousonville abschließend.