Bauleitplanung der Stadt Erlensee – Aufstellung und Auslegung des Bebauungsplans „Hintere Bogenstraße“ Stadtteil Langendiebach (gemäß § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)) im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Erlensee in ihrer Sitzung vom 14.09.2006 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Hintere Bogenstraße“ gefasst mit dem Ziel eine Mischgebiet zu entwickeln.
Der Magistrat der Stadt Erlensee hat auf Forderung der Grundstückseigentümer in seiner Sitzung vom 07.11.2023 das Planziel in eine Grünfläche geändert. Der Bebauungsplan wurde angepasst, sodass nunmehr die öffentliche Auslegung erfolgen kann.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die im Geltungsbereich gelegenen Grundstücke durch rechtsverbindliche Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch einer städtebaulichen Regelung als „Grünfläche“ zugeführt werden.
Das Plangebiet ist aus dem Lageplan ersichtlich. Das Planverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geführt.
Es liegen keine Hinweise auf erhebliche Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter vor, daher wird auf einen Umweltbericht verzichtet.
Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 09.09.2024 bis einschließlich 09.10.2024 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Innerhalb der Auslegungsfrist können während den allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Erlensee, Zum Fliegerhorst 1229, Anregungen zu Protokoll gegeben und in Schriftform eingereicht werden, und zwar
In Zimmer 22, 1 Obergeschoss
Montag 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch nach vorheriger Vereinbarung
Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr
Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr
Diese Bekanntmachung kann auf der Internetseite der Stadt Erlensee unter https://www.erlensee.de/aktuelles,bekanntmachungen.html – eingesehen werden.
Die Verfahrensunterlagen können ab dem 09.09.2024 unter www.planungsgruppe-egel.de unter dem Link „Beteiligungsverfahren“ und dem zentralen Internetportal des Landes (https://bauleitplanung.hessen.de/) eingesehen werden.
Innerhalb der Auslegungsfrist können Anregungen zu Protokoll gegeben und in Schriftform eingereicht werden. Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens und Durchführung der Verfahrensschritte gemäß § 4b BauGB an die Planungsgruppe Thomas Egel in Langenselbold übertragen ist.
Erlensee, den 20.08.2024
Magistrat der Stadt Erlensee
Stefan Erb
Bürgermeister