(pm/ea) – Wie die AfD in einer Pressemitteilung berichtet, habe das Regierungspräsidium gegen Landrat Thorsten Stolz eine Geldstrafe verhängt, weil der ehemalige Bürgermeister in seinem Amt Verfehlungen begangen habe. „Es kommt nicht alle Tage vor, dass ein amtierender Landrat wegen seiner früheren dienstlichen Fehlleistungen zu einer Geldstrafe verurteilt wird“, so die AfD Main-Kinzig.
„Seine Selbstanzeige unterstreicht, dass ihm sein Fehlverhalten durchaus bewusst war. Selbsterkenntnis ist ja bekanntermaßen der beste Weg zur Besserung. Auf Stolz trifft das bedauerlicherweise nicht zu, denn er lässt die Bürger weiter im Ungewissen. Wohlgemerkt, der Landrat des Main-Kinzig-Kreises gilt nicht als vorbestraft. Aber in der freien Wirtschaft würde er sich jetzt freiwillig einen anderen Job suchen. Vielleicht greift ja an der Stelle die Weisheit mit der Selbsterkenntnis doch noch“, so Jürgen Mohn, Sprecher des AfD-Kreisverbandes Main-Kinzig, abschließend.