Kreis rät zu Auffrischungsimpfung gegen Keuchhusten

(pm/ea) – Vor dem Hintergrund steigender Zahlen von Keuchhusten-Fällen empfiehlt das Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr des Main-Kinzig-Kreises allen Bürgerinnen und Bürgern, ihren Impfstatus zu überprüfen und gegebenenfalls Impflücken zu schließen.

Im gesamten vergangenen Jahr wurden 59 Keuchhustenfälle an den Kreis Gefahrenabwehr übermittelt. Im laufenden Jahr, bis Ende Juli, liegt die Zahl bereits bei 115.

Keuchhusten (Pertussis) gilt vornehmlich als Kinderkrankheit, tritt aber immer häufiger auch bei Erwachsenen auf. Es handelt sich um eine meldepflichtige Infektionskrankheit der Atemwege. Sie ist hochansteckend und wird durch Bakterien verursacht. Die Übertragung der Erreger von Mensch zu Mensch erfolgt in der Regel durch Husten, Niesen oder Sprechen, also Tröpfcheninfektion. Die Pertussis ist rund fünf Wochen lang hoch ansteckend. Ungeimpfte Personen, die mit Keuchhustenerregern in Berührung kommen, erkranken im überwiegenden Teil der Fälle daran.

Die Symptomatik bei Jugendlichen und Erwachsenen ist anders gelagert als bei Säuglingen und Kleinkindern. Während bei Kleinkindern und Säuglingen eine Keuchhusten-Infektion aufgrund der größenmäßig noch in Ausbildung begriffenen Atemwege eher zu Atemnot führt, steht bei Erwachsenen vor allem der lang anhaltende, trockene Husten ohne die klassische Symptomatik im Vordergrund. Weil weder die Impfung noch die durchgemachte Erkrankung einen lebenslangen Schutz erzeugen, werden regelmäßige Auffrischungsimpfungen empfohlen.

„Insbesondere für Neugeborene kann eine Keuchhusten-Erkrankung lebensbedrohlich sein“, sagt Dr. Simone Karau, Sachgebietsleiterin des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes im Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr. „Deshalb empfehlen wir allen, die Kontakt zu Säuglingen haben, den Impfschutz aufzufrischen und so das Risiko einer Übertragung zu minimieren.“ Dazu gehören werdende Mütter, enge Angehörige wie Eltern, Großeltern, Geschwister oder Kontaktpersonen wie im Bereich Tagespflege und Kita.

Säuglinge und Kleinkinder können ab dem vollendeten zweiten Lebensmonat geimpft werden. Der Impfschutz ist bei ihnen frühestens zwischen dem elften und 14. Lebensmonat abgeschlossen. Im Alter von fünf bis sechs Jahren sowie im Alter von neun bis 17 Jahren sollte die Impfung aufgefrischt werden. Erwachsenen empfiehlt die Ständige Impfkommission eine Impfung in Kombination mit der nächsten fälligen Auffrischung gegen Tetanus und Diphtherie.

Weitere Informationen sind in Haus- beziehungsweise Kinderarztpraxen erhältlich. Dabei empfiehlt es sich, gleich den Impfpass durchschauen zu lassen. So können weitere fehlende Impfungen vervollständigt und Impflücken geschlossen werden.

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