Feststellungsbeschluss Nachrücker für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erlensee
Die unter der laufenden Nummer 207 aufgeführte Bewerberin Gülizar Moqaddem, geb. Büyükkoc des Wahlvorschlages BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) hat auf ihren Sitz in der Stadtver-ordnetenversammlung verzichtet.
Der Bewerber Lothar Lukas (lfd. Nr. 211), sowie die Bewerberinnen Wilma Farnworth (lfd. Nr. 220) und Celine Bousonville (lfd. Nr. 218) des Wahlvorschlages der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) haben auf das Nachrücken verzichtet.
Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) unter der laufenden Nummer 215, Herr Reiner Bousonville, als Nachrücker für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erlensee festgestellt.
Gegen diese Feststellung kann gemäß §§ 34, 25 KWG jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahl-berechtigte, unterstützen; bei mehr als 10 000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Wahlamt, Am Rathaus 20, 63526 Erlensee, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu be-gründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Erlensee, den 31. Juli 2024
Wolfgang Müller
Gemeindewahlleiter