Land Hessen ruft zur Impfung gegen Blauzungenkrankheit auf

(pm/ea) – Das Hessische Landwirtschaftsministerium hat die Schaf- und Rinderhalter dazu aufgerufen, ihre Bestände gegen die Blauzungenkrankheit (BTV) impfen zu lassen. Nach dem ersten Fall in Hessen im Vogelsbergkreis vor zweieinhalb Wochen und weiteren Ausbrüchen in Nachbarländern sei dies das „Gebot der Stunde“.

Die Impfung gegen BTV bietet den einzigen sicheren Schutz vor einem schweren klinischen Verlauf und Verlusten.

Zuletzt sind zahlreiche Ausbrüche insbesondere in Nordrhein-Westfalen festgestellt worden, darunter auch in Höxter und Soest in der Nähe der hessichen Landesgrenze. Es steht daher zu befürchten, dass bald auch in Hessen vermehrt Ausbrüche auftreten können. Ein erster Verachtsfall besteht aktuell im Landkreis Kassel.

Die Tierseuche befällt Wiederkäuer – neben Rindern sind das auch Schafe, Ziegen und Kameliden. Sie wird durch kleine, blutsaugende Stechmücken, sogenannte Gnitzen, übertragen. Im Oktober 2023 wurde das Blauzungenvirus vom „Serotyp 3“ erstmals in den Niederlanden nachgewiesen. Aktuell zirkuliert dieser Virustyp in Belgien, den Niederlanden und Deutschland. In der Bundesrepublik sind – neben Hessen – die Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Rheinland-Pfalz betroffen. Tierverluste durch BTV-3 werden nicht von der Tierseuchenkasse entschädigt.

Hessen hat bereits im vergangenen Monat die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit für Wiederkäuer genehmigt. Allerdings ist die Nachfrage laut Landwirtschaftsministerium bislang sehr gering. Das Land gibt zusammen mit der Hessischen Tierseuchenkasse auch einen Zuschuss in Höhe von zwei Euro pro Impfdosis bei Schafen und Ziegen sowie drei Euro pro Impfdosis bei Rindern. Für den Aufbau eines wirksamen Impfschutzes für das Tier ist bei Rindern die Verabreichung von zwei Impfdosen im Abstand von rund drei Wochen erforderlich. Für Schafe und Ziegen reicht eine Impfung. Ein wirksamer Impfschutz liegt nach drei Wochen vor. In Hessen werden rund 400.000 Rinder und 165.000 Schafe gehalten.

Landwirte können sich für die Impfung an den jeweiligen Hoftierarzt wenden. Für die Beantragung der Beihilfe muss eine vom Tierhalter und vom Impftierarzt ausgefüllte Einverständniserklärung durch den Impftierarzt im Web-Portal der Hessischen Tierseuchenkasse hochgeladen werden. Zuvor muss die Impfung in HIT eingetragen worden sein.

Hintergrund:

Hessen hat durch den Ausbruch den sogenannten BTV-Freiheitsstatus verloren. Das hat unmittelbare Folgen für die Tierhalter. So dürfen keine Wiederkäuer mehr in seuchenfreie Regionen innerhalb der EU transportiert werden, also auch nicht in angrenzende Bundesländer mit Freiheitsstatus. Da die Krankheit in Deutschland zuvor jahrelang nicht mehr nachgewiesen wurde, galt die Bundesrepublik offiziell als seuchenfrei.

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