Karlheinz Greb antwortet auf den Artikel „SPD Erlensee: Sichtbare Baufortschritte bei Verlängerung der Anne-Frank-Straße“

Zum Artikel „SPD Erlensee: Sichtbare Baufortschritte bei Verlängerung der Anne-Frank-Straße“ antwortet Karlheinz Greb in einem Leserbrief und thematisiert die angesprochenen Leitelemente.

Wieder einmal wird als barrierefreie Maßnahme gefeiert, was Blinden nicht wirklich nutzt und teilweise sogar Gefahren beinhaltet. In einer früher abgegebenen Stellungnahme zu dieser Maßnahme an die Stadtverwaltung wurde darauf hingewiesen, dass die hier verlegten Leitelemente nicht den Anforderungen für Blinde entsprechen. Hier kann nicht auf alle Einzelheiten eingegangen werden. Aus diesem Grund eine kurze Aufzählung:

Es wurden falsche Blindenleitelemente verlegt.

Querungsstellen sind teilweise nicht rechtwinklig angeordnet. Dies kann dazu führen, dass Blinde auf die Straßen in den fließenden Verkehr geleitet werden oder sich in der Gehrichtung verirren.

Querungsstellen sind teilweise in den Schleppkurven der Straßeneinmündungen angelegt. Dies kann für Blinde eine erhebliche Unfallgefahr und Desorientierung bedeuten.

Aufmerksamkeitsfelder sind nicht vollständig quer über die Gehwege verlegt. Dadurch kann es dazu kommen, dass der Blindenlangstock durch die Lücke pendelt, das Aufmerksamkeitsfeld auch über die Schuhsohlen nicht ertastet werden kann und somit dieses Aufmerksamkeitsfeld für Blinde nicht vorhanden ist. Dies führt zur Desorientierung.

An Gehwegenden sind teilweise statt Hochborde Absenkungen bis auf Straßenniveau als Rollbord abgesenkt. Grundsätzlich benötigen Blinde an Gehwegenden und in Schleppkurven an den Straßen Hochborde, damit sie das Gehwegende sicher ertasten können. Auch im Winter bei Eis und Schnee. Querungsstellen mit daneben angelegten Rollborden sind grundsätzlich außerhalb von Schleppkurven anzulegen.

Kombinierte Fußgänger- und Radwege nach Zeichen 240 und Zeichen 241 gehen immer zu Lasten der Sicherheit von Blinden und sollten grundsätzlich vermieden werden. Unter anderem, weil dann Rollborde von den Blinden nicht erkannt werden können und sie sich in die Straßen verirren. Quer verlegte Strukturplatten als Sicherheitselement vor dem Rollbord sind unwirksam. Entgegen bestehender Normen und Richtlinien ist zwischen beiden Wegen jeweils ein taktil sicher antastbarer Trennstreifen notwendig.

Entgegen bestehender Normen und Richtlinien sollten Blinde an Querungsstellen immer an Hochborde geführt werden und daneben ist ein Rollbord zu verlegen. Sollte für gehbeschränkte Personen der Hochbord ungeeignet sein bleibt es diesen Personen unbenommen, über den Rollbord zu queren.

Borde nutzen Blinde auch zur Ausrichtung der Querungsrichtung, indem sie mit dem Blindenlangstock die Bordkante abstreifen und sich dann rechtwinklig ausrichten. So kann es zu Querungen kommen, die so nicht angelegt sind. Besonders in Schleppkurven.

Quer verlegte Strukturplatten vor Bordabsenkungen in Schleppkurven und auf Straßenteilern (Mittelinseln) sind keine geeignete Maßnahme Blinde davor zu bewahren, dass sie in die Straße queren.

Blinde sollten aus Sicherheitsgründen bei Querungsstellen immer an Hochborde herange-führt werden, damit sie die Bordgrenzen auch bei Schmutzanwehungen sowie bei Schnee und Eis sicher ertasten können.

Grundsätzlich sollten als Begrenzung zwischen Gehweg und Straße immer Hochborde eingesetzt werden. Dies ist in diesem Straßenbereich nur teilweise gegeben und Blinde werden auch nicht an Hochborde herangeführt. Hochborde sind nach Normen und Richtlinien nicht überall vorgeschrieben, sind aber eine wichtige Orientierung. Dies wurde ausführlich an Beispielen erläutert.

Es ist immer wieder bedauerlich, dass die Erfahrungen Betroffener bzw. derer Angehöriger mit über 40 Jahren negativer Praxiserfahrung keine Beachtung finden und somit immer wieder neue Probleme geschaffen werden. Es ist zu hoffen, dass sich dies ab sofort ändern möge.

 

Karlheinz Greb
Erlensee

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