(pm/ea) – Zur geplanten Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes hat Landrat Thorsten Stolz gegenüber dem Land Hessen seine Unterstützung bekräftigt.
In einer Stellungnahme an die zuständigen Ausschüsse im Landtag unterstrich Stolz den „dringenden Handlungsbedarf zur Reform“: „Insbesondere für den ländlichen Raum sehe ich in den vollautomatisierten Angebotskonzepten eine gute Lösung zur Versorgung der Bevölkerung. Dort, wo es praktisch keine Nahversorgung mehr gibt, bringen diese Standorte den Bürgerinnen und Bürgern gerade für den Ergänzungseinkauf Entlastung.“ Der Landkreis freue sich daher über die zielgerichtete Gesetzesinitiative im Landtag.
Der Main-Kinzig-Kreis war zu einer Stellungnahme bei diesem Thema aufgerufen worden, nicht zuletzt vor dem Hintergrund von gleich sieben teo-Märkten, die von der aktuell geltenden Regelung betroffen sind. Vorausgegangen war eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel zur Sonn- und Feiertagsschließung dieser ohne Personal betriebenen Verkaufsmodule. Das Gericht urteilte im Dezember 2023, dass sie an Sonn- und Feiertagen geschlossen zu halten seien.
Landrat Stolz hatte in der Vergangenheit mehrfach deutlich gemacht, dass er mit der aktuellen Fassung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes nicht einverstanden ist. Gemeinsam mit dem Handelsverband Hessen sprach er sich beispielsweise im Herbst vergangenen Jahres dafür aus, personallose und voll digitalisierte begehbare Automaten auch sonntags öffnen zu können. Dazu brauche es jedoch Rechtssicherheit, sprich: eine Gesetzesnovelle im Landtag.
Eine Bereitstellung dieses Angebotes an Sonn- und Feiertagen gewährleiste die Wirtschaftlichkeit der Märkte für die Betreiber, so Stolz in seiner Stellungnahme an die Mitglieder der Ausschüsse für Arbeits- und Sozialpolitik sowie Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländllicher Raum. „Soweit die grundlegenden Rechte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unangetastet bleiben, sollte der gesetzliche Status dieser Angebote entsprechend flexibler gestaltet werden.“ Thorsten Stolz wertet die derzeitigen Regeln „als nicht mehr zeitgemäß und sollte den sich fortentwickelnden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für eine gute Lebensqualität und Verbesserung attraktiver Lebensräume, besonders im ländlichen Raum, angepasst werden“. Die Koalitionsfraktionen im Hessischen Landtag hätten „diesen Anpassungsbedarf erkannt und dankenswerter Weise zeitnah aufgegriffen“.
Im Main-Kinzig-Kreis gibt es sieben teo-Standorte, in Hanau, Rodenbach, Schöneck, Freigericht, Gelnhausen, Hasselroth und Steinau. Der erste teo-Markt im Kreisgebiet wurde 2021 in Steinau-Ulmbach errichtet. Landrat Thorsten Stolz hatte sich seinerzeit gemeinsam mit anderen Kommunalpolitikern für die Errichtung als Modellprojekt eingesetzt. Umso wichtiger ist es dem Landrat auch, dass die teo-Märkte und vergleichbare Verkaufsangebote weiterhin eine Chance haben.