Leserbrief zur Abschaltung der taktilen Signalisierungen an der Fußgängerampel in der John-F.-Kennedy-Straße

Karlheinz Greb nimmt in seinem Leserbrief Bezug auf den Artikel „Für die Sicherheit von 120.000 Bürgerinnen und Bürgern zuständig: Ein Blick hinter die Kulissen der Polizeistation Hanau II“
und kritisiert die darin gemachte Aussage zur Fußgängerampel in der John-F.-Kennedy-Straße.

Kurz vor dem Ende des o.g. Artikels wird auch eine Fußgängerampelanlage in der John-F.-Kennedy-Straße Richtung Markwaldsiedlung in Erlensee angesprochen. Zitat: „Hier konnte gemeinsam mit den zuständigen Behörden ein Gefahrenpunkt entschärft werden.“ Zitat Ende.

Dies stimmt nicht. In mehreren ausführlichen Dokumentationen haben wir darauf hingewiesen, dass diese Fußgängerampelanlage nicht verkehrssicher ist. Dies ist auch aktuell noch so.

1. Mehrfach wurde beobachtet, dass sich Gehbehinderte noch auf der Fahrbahn befinden, wenn die Fahrzeuge bereits „grün“ erhalten haben. Die Fahrzeuge fahren dann hinter den Personen bereits los. Gründe: Die Freigabe- und Räumzeiten sind zu knapp bemessen.

2. Fordert man auf einem Fahrbahnteiler (Mittelinsel) ein Signal an, wird nur für eine Teilstrecke für die Fußgänger „grün“ geschaltet. Auf den anderen Teilstrecken fahren weiterhin Fahrzeuge. Kommen nun Personen bei „grün“ entgegen, queren sie die Teilstrecke bei „grün“ und den Rest bei „rot“. Dies betrifft oft Gehbehinderte und Kinder. Die Personen gehen davon aus, dass eine genügend lange Räumzeit programmiert ist, was aber nicht stimmt.

3. Für Sehende wird von der John-F.-Kennedy-Straße und der Markwaldsiedlung aus eine durchgehende Freigabe geschaltet. Dies gilt nicht für Blinde. Blinde müssen in jedem Fall auf einem Fahrbahnteiler zwischen den Straßen ein weiteres Freigabesignal anfordern, obwohl dies für Sehende sowieso schon gegeben ist. Dies führt zu erheblichen Verwirrungen bei anderen Personen und Fahrern.

4. Lebensgefahr besteht jedoch für meinen blinden Schwiegersohn. Dieser muss sowohl tagsüber, als auch nachts aus persönlichen Gründen diese Straßen mehrmals queren. Nachts werden jedoch die taktilen und akustischen Signalisierungen abgeschaltet obwohl den Behörden bekannt ist, dass der Blinde auch nachts queren muss und wegen der Fahrzeuge nie sicher sein kann, dass er nicht doch einmal von einem ankommenden Fahrzeug tödlich verletzt wird. Wegen der in der Nähe anliegenden Logistikzentren sind die Straßen auch nachts stark befahren. In den Dokumentationen an die Behörden ist dies ausführlich erläutert, was in diesem Leserbrief zu weit gehen würde.

Niemals dürfen für Blinde die taktilen Signalisierungen abgeschaltet werden. Sie geben keine Umweltgeräusche ab und es gibt keinerlei Gründe, warum diese nachts abgeschaltet werden müssten. Selbst die akustischen Signalisierungen stören Anwohner nicht in der Nacht, wenn diese Signale dynamisch an die Umweltgeräusche angepasst werden.

Mit der derzeitigen Abschaltung der taktilen Signalisierungen wird bedenkenlos in Kauf genommen, dass der Blinde demnächst tödlich verunglücken wird. Fahrzeugführer können nicht wissen, dass Blinden ihre Lebensversicherung, das taktile Freigabesignal, nachts einfach abgeschaltet wird.

Karlheinz Greb
Erlensee

 

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