(pm/ea) – Anlässlich der Fußball-EM 2024 gibt es in diesem Jahr wieder eine Bundesverordnung, die „Public-Viewing“-Veranstaltungen durch eine Lockerung des Lärmschutzes auch nach 22 Uhr ermöglicht. Diese ist im Juni in Kraft getreten. Hessen hat der Verordnung im Bundesrat zugestimmt.
Eine Fußball Heim-EM ist ein seltenes sowie sportlich und gesellschaftlich wichtiges Großereignis. Es wird europa- und bundesweit von zahlreichen Fans intensiv verfolgt und bringt Menschen zusammen. „Fußball ist für alle da: Das Mitfiebern für das eigene Team ist in Gesellschaft am schönsten – und das findet nicht nur im Stadion, sondern natürlich auch bei zahlreichen „Public-Viewing“-Veranstaltungen in ganz Hessen statt. Das unterstütze ich als Hessischer Heimatminister vollauf. Deshalb hat mein Ministerium die hessischen Behörden aufgefordert, den Lärmschutz auf Grundlage der Vorgaben des Bundes während der EM mit dem angebrachten Augenmaß umzusetzen“, so Ingmar Jung, der selbst fußballbegeistert ist.
Das hierfür veröffentlichte Merkblatt konkretisiert die Regelungen der Bundesverordnung, lässt den Behörden vor Ort jedoch hinreichend Spielraum, um einen angemessenen Interessensausgleich von ruhigem Wohnen und packender „Public-Viewing“-Atmosphäre zu schaffen. Bei den Spielen ab dem Achtelfinale und bei Spielen in der Vorrunde mit deutscher Beteiligung soll zum Beispiel in aller Regel das öffentliche Interesse an der Durchführung der „Public-Viewing“-Veranstaltung gegenüber Lärmschutz überwiegen. Gleiches gilt für weitere Spiele in der Vorrunde, bei denen mit einem besonderen öffentlichen Interesse zu rechnen ist.
Mehr Informationen:
https://landwirtschaft.hessen.de//luft-laerm-und-licht/laermschutz/sport-freizeitlaerm
Link zum Merkblatt:
https://landwirtschaft.hessen.de/sites/umwelt.hessen.de/files/2024-06/merkblatt_laermschutz_fussball-em_2024_bf.pdf