(pm/ea) – Rund 5 Millionen Menschen nehmen in Deutschland pro Monat Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch. Etwa 80% erhalten ambulante Leistungen. Die übrigen Aufwendungen der Pflegeversicherung entfallen auf stationäre Pflege.
Die rechtlichen Regelungen der Pflegeversicherung haben sich in den letzten Jahren mehrfach geändert. Sie wurden der demographischen Entwicklung und den wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst. Das hat für die Betroffenen und ihre Angehörigen zu vielen Fragen und auch Problemen geführt.
Die Anfragen und Bitten um rechtliche Erstberatung und Unterstützung haben bei der Bürgerhilfe Bruchköbel in diesem Bereich stark zugenommen. Deshalb greifen wir dieses Thema nun erneut auf. Die häufigsten Fragen beziehen sich auf die Antragstellung, die Einstufung in den Pflegegrad, den Leistungsumfang und auch die Möglichkeiten, die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Pflegeversicherung einzuschätzen.
Die Veranstaltung „Pflegebedürftig – was nun, was tun“ hat die Bürgerhilfe schon im Jahr 2012 mit guter Hilfe des Pflegestützpunktes Main-Kinzig-Kreises durchgeführt. „Auch jetzt erhalten wir von dort wieder gute Unterstützung durch eine Referentin. Ziel der Veranstaltung ist, dieses Thema unseren Mitgliedern und Gästen leicht verständlich und umsetzbar zu vermitteln und ihnen Lösungshilfen anzuzeigen. Folgende Themen werden am 16. Mai 2024, 18.00 Uhr im Bürgerhaus Oberissigheim im Mittelpunkt stehen: Antragstellung auf Leistungen der Pflegeversicherung, Feststellung des Pflegegrades und Leistungen der Pflegeversicherung. Alle sind herzlich willkommen“, heißt es abschließend in der Mitteilung der Bruchköbeler Bürgerhilfe.