Jahresabschluss der Stadt Erlensee für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund der §§ 113 und 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142); zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915) hat die Stadtverordnetenversammlung am 25.04.2024 folgenden Beschluss gefasst:
Der vom Amt für Prüfung und Revision des Main-Kinzig-Kreises geprüfte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 wird gem. § 113 HGO beschlossen. Der Magistrat wird zugleich entlastet (§ 114 Abs. 1 HGO).
Bekanntmachung
Vorstehender Beschluss über den Jahresabschluss der Stadt Erlensee für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss liegt zur Einsichtnahme vom
06. Mai 2024 bis 17. Mai 2024
im Empfang der Außenstelle „Hallenbad“ des Rathauses Erlensee, Am Rathaus 20, 63526 Erlensee, öffentlich aus. Der Zugang erfolgt über den Eingang Am Erlenwäldchen.
Die Einsichtnahme kann innerhalb der o.g. Frist an allen Arbeitstagen während der Sprechzeiten des Rathauses erfolgen, und zwar
Montag, den 06.05.2024 07:00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag, den 07.05.2024 07:00 bis 12.00 Uhr
Freitag, den 10.05.2024 07:00 bis 12.00 Uhr
Montag, den 13.05.2024 07:00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag, den 14.05.2024 07:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag, den 16.05.2024 07:00 bis 12.00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag, den 17.05.2024 07:00 bis 12.00 Uhr
Erlensee, den 29. April 2024
Für den Magistrat
gez. Stefan Erb
Bürgermeister