Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr warnt vor Kontakt mit Eichenprozessionsspinner und ihrem Nesselgift

(pm/ea) – Der Eichenprozessionsspinner ist ein Nachtfalter, von dessen Raupen eine gesundheitliche Gefahr für Menschen ausgeht.

Seinen Lebensraum bilden insbesondere Stiel- und Traubeneichen, in deren Kronen die Eier abgelegt werden. Im April und Mai schlüpfen daraus Raupen, welche bis zur Verpuppung im Juli mehrere Larvenstadien durchlaufen. Die Raupen wandern in großen Verbänden an Stämmen und Ästen entlang – daher der Namensanteil „Prozession“ – und spinnen bis zu fußballgroße Nester. Zum Schutz gegen Feinde dienen ihnen unzählige feine Brennhaare, welche ein Nesselgift enthalten. Dieses löst bei Tieren und Menschen entzündliche Reaktionen aus mit Juckreiz und Hautentzündungen, Augenreizungen oder ernsthaften Augenentzündungen. Darauf macht das Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr des Main-Kinzig-Kreises aufmerksam. Das Einatmen der Brennhaare reizt zudem Nase, Hals und Bronchien, bei einer entsprechenden Vorbelastung kann es auch zu Atemnot kommen. Möglicherweise treten die Symptome erst nach 24 Stunden auf. Bei schweren Reaktionen wie Atemnot oder Asthma sollte der Rettungsdienst gerufen werden.

Menschen, die sich im Freien aufhalten, sollten auf aktuelle Warnhinweise achten. Fundorte des Eichenprozessionsspinners im öffentlichen Raum werden in der Regel mit deutlichen Warnplakaten gekennzeichnet. In solchen Fällen sollten die Wege nicht verlassen werden und befallene Eichen gemieden werden. Wenn möglich, sollten befallene Gebiete von April bis Ende Juli nicht betreten werden. Kinder und Haustiere sollten sich nicht in der Nähe der Raupen-Fundorte aufhalten und natürlich auch weder Raupen noch Gespinste berühren. Die Nester dürfen auf keinen Fall eigenhändig entfernt werden, auch nicht im privaten Garten. Hierfür gibt es Spezialfirmen. Falls es dennoch zu einem Kontakt gekommen ist, sollte die Kleidung schnellstmöglich gewechselt und gewaschen werden. Es empfiehlt sich, zu duschen und auch die Haare zu waschen. Befallene Bäume sollten der Gemeinde oder der Stadt gemeldet werden.

Wie das Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr mitteilt, besteht eine Gesundheitsgefährdung vor allem dort, wo die Raupennester und -prozessionen in unmittelbarer Nähe von Häusern, Wegen, Erholungs- und Sportanlagen, Schulen, Kindertagesstätten, Freibädern und Badegewässern zu finden sind. Durch den Wind können die Brennhaare zudem über weite Strecken transportiert werden. Sie lagern sich häufig unter befallenen Bäumen an und haften an Schuhen und Kleidung.

Weitere Informationen gibt es beim Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr unter Telefon (06051) 85 11650.

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