Hanauer CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Katja Leikert besucht Haus des Jugendrechts

(pm/ea) – Kein Jahr ist es her, dass das Haus des Jugendrechts in Hanau feierlich eröffnet wurde. Über die Strukturen, die Arbeitsweise und konkrete Fallbeispiele hat sich kürzlich die Hanauer Bundestagsabgeordnete, Dr. Katja Leikert, informiert.

Während ihres Besuchs traf Leikert Vertreter aller Bereiche: Frau Laubach von der Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) Main-Kinzig, Frau Vollberg von der JuHiS Hanau, Frau Leißner vom Verein Sprungbrett, Torsten Lein, den polizeilichen Leiter im Haus des Jugendrechts und des Kommissariats 35 und Staatsanwalt Markus Jung.

Es wurden die Erfolge und Herausforderungen des Hauses diskutiert, insbesondere hinsichtlich der ganzheitlichen Bearbeitung von Jugendkriminalität. Das ist auch das Ziel des Hauses: Nicht einfach auf die Verurteilung von jugendlichen Straftätern hinzuwirken, sondern die Ursache, die Umstände und mögliche Wege weg von der schiefen Bahn zu erläutern. „Das bedeutet nicht, dass jedes Strafverfahren hier im Haus besonders mild abgehandelt wird“, so Staatsanwalt Jung. Vielmehr fehle im normalen Jugendstrafverfahren oft eine vernetzte Beteiligung aller involvierten staatlichen Stellen.

„Das Haus des Jugendrechts in Hanau ist eine der neuesten Einrichtungen dieser Art in Deutschland. Es demonstriert das Potential für eine erfolgreiche Kooperation zwischen verschiedenen staatlichen Institutionen und könnte ein wegweisendes Modell für die Weiterentwicklung der Justizarbeit im Land sein“, so Leikert.

Dass das Haus des Jugendrechts von Tag eins an voll gefordert war, zeigt auch die Statistik der Ermittlungs- und Jugendstrafverfahren: Im Jahr 2023 wurden durch die Staatsanwaltschaft Hanau rund 3.000 Jugendverfahren bearbeitet, wobei 1.787 Ermittlungsverfahren auf den Zuständigkeitsbereich des Haus des Jugendrechts entfielen. Vor dem Hintergrund dieser enormen Verfahrensdichte ist ein weiteres erklärtes Ziel des Haus des Jugendrechts, die Verfahren möglichst schnell und effizient zu bearbeiten – damit zwischen Tat und Entscheidung der Strafsache kein zu großer Zeitraum liegt. Dies schlage sich dann auch in der Rückfallquote der jugendlichen Straftäter nieder, die im Vergleich zu „normalen“ Strafverfahren deutlich geringer ist. „Die Kriminologische Zentralstelle hat im Jahr 2022 eine Untersuchung zur Rückfallquote nach jugendstrafrechtlichen Diversionsmaßnahmen am Beispiel des Haus des Jugendrechts Frankfurt-Höchst vorgelegt. Konkret wird in den Ergebnissen der Studie sichtbar, dass 70 % der Jugendlichen und Heranwachsenden, die das Haus des Jugendrechts Frankfurt-Höchst durchlaufen haben, nicht erneut straffällig geworden sind. Außerhalb des Zuständigkeitsbereich des Haus des Jugendrechts begehen 59 Prozent der Betroffenen erneut eine Straftat und immerhin ein Viertel dieser Beschuldigten hatte sogar mindestens drei Folgeeintragungen“, erläutert Staatsanwalt Markus Jung.

Abschließend lobte Katja Leikert das Engagement des Hauses, Prävention und Repression zusammen zu bringen und erwähnte die besondere Bedeutung der Schwerpunktsetzung zur Früherkennung rechtsextremistischer Tendenzen.

 

Auf dem Foto (v.l.): Torsten Lein, Markus Jung, Karin Leißner, Bianca Vollberg, Frau Laubach, Katja Leikert, Konrad Jung

Foto: PM

 

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