(pm/ea) – „Die neuen Kulturförderrichtlinien des Main-Kinzig-Kreises bringen einige Erleichterungen mit sich, damit kommen wir den Musikvereinen und Chören, in denen sich zahlreiche Ehrenamtliche engagieren, entgegen“, erklärt Landrat Thorsten Stolz.
Die neuen Kulturförderrichtlinien sind seit Januar in Kraft und können im Bereich „Kulturförderung“ auf www.mkk.de eingesehen werden. Die wichtigsten Neuerungen für Musikvereine und Chöre:
Es muss nicht mehr über Presseberichte nachgewiesen werden, dass Nachwuchsformationen existieren. Es reicht künftig aus, dass Antragsteller dies auf dem Antragsformular bestätigen. Künftig haben auch Musikvereine die Möglichkeit, jährlich für die Instandhaltung eines Klaviers 75 Euro zu beantragen. „Durch diese Änderungen erhalten Vereine künftig zeitnah eine Förderung für getätigte Anschaffungen und können im Falle größerer Investitionen vorab einen Förderantrag stellen, um Planungssicherheit für eine Finanzierung zu erhalten“, erläutert Landrat Thorsten Stolz.
Weitere Neuerungen sehen im Bereich Freizeiten mit musischem Schwerpunkt vor, dass auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer gefördert werden können, die ihren Wohnort außerhalb des Main-Kinzig-Kreises haben oder die im selben Ort wohnen, an dem auch die Freizeit stattfindet. Nachweise zu erbringen, wurde erleichtert.
Im vergangenen Jahr hat der Main-Kinzig-Kreis im Bereich Kulturförderung von 256 eingegangenen Anträgen auf Förderung letztendlich 240 bewilligt. Die Fördersumme lag bei 257.398 Euro. „Kulturförderung bleibt ein wichtiges Instrument, um Musikvereine und Chöre zu unterstützen. Der Main-Kinzig-Kreis ist ein verlässlicher Partner für Kulturschaffende und kulturtreibende Vereine. Dazu gehört auch, die Anträge so zu gestalten, dass sie möglichst unkompliziert eingereicht werden können“, betont Landrat Stolz.