„Brut- und Setzzeit hat begonnen“: Gesellschaft für Naturschutz und Auenentwicklung (GNA) bittet um Rücksicht

(pm/ea) – Der Frühling ist endlich wieder da und lockt zu Spaziergängen mit der ganzen Familie. Dass dabei auch der Hund mit kommt, versteht sich von selbst. Aber Vorsicht: Während der Brut- und Setzzeit herrscht in den meisten Kommunen Anleinpflicht.

Der Begriff „Brut- und Setzzeit“ umschreibt den Zeitraum vom Frühling bis zum Frühsommer, in dem beinahe alle Wildtiere Nachwuchs haben: Amphibien wandern und laichen in Tümpeln und Flutmulden, Rehkitze werden aufgezogen und wiesenbrütende Vögel wie der Kiebitz und die Bekassine legen ihre Eier in den Kinzigwiesen ab. Egal ob Reh oder Vogel: Die Elterntiere benötigen für die Aufzucht viel Kraft. Und auch die Jungtiere, ganz gleich ob Kitz oder Küken, benötigen jetzt besonders viel Ruhe und einen besonderen Schutz.

Von März bis Mitte Juni ist besondere Rücksicht gefordert. In Hessen erstreckt sich die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit von Anfang März bis etwa Mitte Juli. „In diesem Zeitraum wird von Hundehaltern noch mehr Verantwortung und erhöhte Rücksichtnahme gefordert.“, erläutert Susanne Hufmann, Biologin und Vorsitzende der GNA. „Das betrifft grundsätzlich alle Außenbereiche, also Wiesen, Wälder und die Feldflur. Die Wege sollten auf keinen Fall verlassen werden und Hunde unbedingt angeleint sein. Nur so ist sicherzustellen, dass junge Feldhasen oder Jungvögel nicht aufgeschreckt und unnötigerweise gestresst werden. Denn das kann unter Umständen sogar ihr Leben kosten.“

Die Naturschützerin appelliert auch an Eltern. „Immer wieder beobachten wir, dass Kinder über Felder und Wiesen laufen, um rastende Graugänse oder Enten aufzuscheuchen. Das ist kein Spaß, denn Altvögel können verscheucht und Gelege zertreten werden. Zugvögel, die in den Kinzigauen rasten, benötigen ihre Energiereserven für den Weiterflug, nicht für die Flucht.“, so Hufmann. Außerdem seien ungestörte Rastflächen durch den enormen Flächenverbrauch im Main-Kinzig-Kreis inzwischen sehr rar geworden.

Allgemeine Anleinpflicht ist überfällig. Dass eine allgemeine Anleinpflicht in Hessen während dieser sensiblen Zeit mehr als überfällig ist, darin sind sich die Naturschützer einig. In ausgewiesenen Naturschutzgebieten ist dies heute schon der Fall. Grundsätzlich sollten aber überall Hunde angeleint sein. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet es außerdem, Wild aufstöbern zulassen.

Achtung: In den verschiedenen Kommunen gelten für die Brut- und Setzzeit oftmals unterschiedliche Termine. Allen gemeinsam ist, dass sie freilaufenden Hunden enge Grenzen setzen. Bei Missachtung drohen hohe Bußgelder. Da lohnt es sich doch, den Hund an der Leine zu führen.

Hintergrund: Die Hessische Gefahrenabwehrverordnung (HundeVO) schreibt für das Halten und Führen von Hunden in § 1 Absatz 1 vor: „Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.“ Gemeint sind damit selbstverständlich auch alle in der freien Natur lebenden Wildtiere. Und weiter: „Sie dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden.“ Ein Verstoß ist nach § 1 Absatz 1 Satz 2 der HundeVO sogar bußgeldbewehrt.

Spenden & Patenschaften helfen. Zur Unterstützung ihres wichtigen Engagements bittet die GNA um Spenden auf ihr Konto bei der Raiffeisenbank Rodenbach mit der IBAN DE 75 5066 3699 0001 0708 00. Übrigens: Auch Patenschaften helfen, bedrohte Tierarten zu bewahren. Denn nicht nur der Weißstorch, Kiebitz und Bekassine, sondern auch stark gefährdete Amphibien wie Laubfrosch und Gelbbauchunke profitieren von den zahlreichen Renaturierungen und gelungenen Artenschutzmaßnahmen der GNA. Ihre Spende kann steuerlich abgesetzt werden.

 

Foto: PM

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