47-Jähriger wegen des Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Untersuchungshaft

(pm/ea) – Wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie des Erwerbs und Besitzes kinderpornographischer Inhalte haben die Staatsanwaltschaft Hanau und die zuständige Kriminalpolizei jüngst Ermittlungen gegen einen 47 Jahre alten Tatverdächtigen eingeleitet.

Die Ermittler werfen ihm vor, in den vergangenen Tagen in mindestens zwei Fällen in sexueller Absicht Kontakt zu Minderjährigen gesucht zu haben und ihnen gegenüber körperlich übergriffig geworden zu sein.

Nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen soll der 47-jährige Tatverdächtige am Montagnachmittag in Ravolzhausen zwei siebenjährige Mädchen auf dem Nachhauseweg von ihrer Schule angesprochen und ihnen kinderpornografisches Material auf seinem Handy gezeigt haben. Eines der Mädchen soll er zudem umarmt und auf den Kopf geküsst haben, ehe die beiden Kinder weiterliefen. Überdies soll der Tatverdächtige bereits am 6. März in Rudigheim eine zehnjährige Schülerin ebenfalls mittags auf dem Nachhauseweg angesprochen und auch ihr entsprechendes Videomaterial vorgespielt haben, bevor sich das Mädchen entsprechend aus der Situation flüchten konnte.

Auf die Spur waren die Fahnder dem Verdächtigen gekommen, nachdem er im Februar bei einem Vorfall in Ronneburg aufgefallen war. Dort soll er ebenfalls ein Mädchen in verdächtiger Weise angesprochen haben, ohne dass es dabei jedoch zu strafbaren Handlungen gekommen war, da die Sechsjährige in dem Moment weggerannt war. Anhand von Zeugenhinweise hatten sich hier Hinweise auf ein von ihm genutztes Fahrzeug ergeben. In diesem konnten ihn Polizeibeamte am Dienstag wartend im Bereich einer Schule in Ravolzhausen antreffen und vorläufig festnehmen. Im Zuge der Durchsuchung seines Fahrzeugs konnten mehrere elektronische Endgeräte aufgefunden und sichergestellt werden, die nun ausgewertet werden. Auf dem Mobiltelefon des 47-Jährigen fanden die Beamten bereits entsprechendes kinderpornografisches Material, weswegen gegen ihn nun auch diesbezüglich entsprechend ermittelt wird (§ 184b Strafgesetzbuch).

Der einschlägig vorbestrafte Beschuldigte wurde am Mittwoch auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hanau einem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Hanau vorgeführt. Dieser ordnete die Untersuchungshaft gegen den Mann an; der Tatverdächtige befindet sich nunmehr in einer Justizvollzugsanstalt.

Für den Fall, dass Kinder von Fremden angesprochen werden, gibt die Polizei generell folgende Verhaltenstipps:

Regelmäßige Gespräche mit Ihrem Kind sind wichtig, schaffen Vertrauen und geben Sicherheit. Legen Sie Regeln für den Schulweg bzw. auch für die Freizeit fest. Der kürzeste Weg ist nicht immer der Sicherste. Schicken Sie Ihr Kind möglichst in Begleitung anderer Kinder los. Zeigen Sie Ihrem Kind verlässliche Ansprechstellen und sogenannte „LEON Hilfe-Inseln“ auf dem Weg, wo es sich Hilfe holen kann.

Kinder müssen lernen, dass sie eine Aufforderung / einen Zuruf durch Fremde ignorieren und weitergehen dürfen. Erklären Sie Ihrem Kind, dass „Nein“-Sagen nicht unhöflich ist und es ohne Ihre Erlaubnis nicht mit Fremden mitgehen oder in deren Auto steigen darf.

Erklären Sie Ihrem Kind, wie es sich im Notfall verhalten soll, wenn Fremde aufdringlich werden:

– Laut um „Hilfe“ rufen
– Nicht verstecken, sondern zu anderen Erwachsenen rennen und um Hilfe bitten
– Mit dem Handy (sofern vorhanden) die Notrufnummer 110 wählen

Wenn Ihr Kind berichtet, von einer fremden Person angesprochen oder bedrängt worden zu sein, bemühen Sie sich Ruhe zu bewahren, hören Sie aufmerksam zu und schenken Sie ihm Glauben. Loben Sie es dafür, dass es sich Ihnen anvertraut und vermitteln Sie Sicherheit. Verständigen Sie in solch einem Fall auch umgehend die Polizei.

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