Amtliche Bekanntmachung der Stadt Erlensee

Bauleitplanung der Stadt Erlensee: Aufstellung und Auslegung des Bebauungsplans „Neue Mitte V, 1. BA“ Stadtteil Langendiebach (gemäß § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch) beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB

Der Magistrat der Stadt Erlensee hat in seiner Sitzung vom 27.02.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Neue Mitte V, 1. BA“ gefasst, sodass nunmehr die öffentliche Auslegung erfolgen kann.

Die Bezeichnung des Bebauungsplans lautet:

„Neue Mitte V, 1. BA“

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die im Geltungsbereich gelegenen Grundstücke durch rechtsverbindliche Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch einer städtebaulichen Neuordnung als „Fläche für den Gemeinbedarf“ zugeführt werden.

Das Plangebiet ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.

Das Planverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB geführt.
Das Plangebiet hat eine Grundfläche von weniger als 20.000 m².

Die Unterlagen liegen in der Zeit

vom 18.03.2024 bis einschließlich 22.04.2024

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Innerhalb der Auslegungsfrist können während den allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Erlensee, Zum Fliegerhorst 1229, Anregungen zu Protokoll gegeben und in Schriftform eingereicht werden, und zwar

In Zimmer 22, 1 Obergeschoss
Montag 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch nach vorheriger Vereinbarung
Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr
Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr

Ziel der Bauleitplanung ist die Ausweisung einer „Fläche für den Gemeinbedarf“ für den Umbau des Rathauses.

Diese Bekanntmachung kann auf der Internetseite der Stadt Erlensee unter,
https://www.erlensee.de/aktuelles,bekanntmachungen.html – abgerufen werden.

Die Verfahrensunterlagen können ab dem 18.03.2024 unter www.planungsgruppe-egel.de unter dem Link „Beteiligungsverfahren“ heruntergeladen werden.

Es liegen folgende umweltbezogenen Informationen vor:
• Umweltbericht zur Planung als Teil der Begründung mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgütern.

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der baulichen Entwicklung insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft und in der Begründung zum Bebauungsplan erläutert.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
• Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Lage zu Siedlungen, Auswirkungen durch Emissionen wie Lärm, Naherholung und Sichtbarkeit in der Landschaft.
• finden sich in der Begründung zur Auslegung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen
• Es werden Aussagen getroffen zu Lebensraumpotenzial des Plangebietes für Pflanzen, Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Bewertung von Störwirkung, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen, Artenschutz sowie Aussagen bzw. Hinweise zu: Flächennutzung und Biotoptypenausstattung im Geltungsbereich, gesetzlich. geschützte Biotope und Ausgleichsflächen.
• finden sich in der Begründung zur Auslegung

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser
• Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Bodenarten, Flächennutzung, Grundwasser, Oberflächenwasser, Zuwegung, Eingriffs- und Ausgleichsregelung sowie Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen.
• finden sich in der Begründung zur Auslegung

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft
• Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Kleinklima und Emissionen.
• finden sich in der Begründung zur Auslegung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild
• Es werden Aussagen getroffen zu Betrachtungsraum und Auswirkungen durch visuelle Veränderungen.
• finden sich in der Begründung zur Auslegung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter
• Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Boden- oder Baudenkmälern.
• in der Begründung zur Auslegung

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus.

Innerhalb der Auslegungsfrist können Anregungen zu Protokoll gegeben und in Schriftform eingereicht werden. Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens und Durchführung der Verfahrensschritte gemäß § 4b BauGB an die Planungsgruppe Thomas Egel in Langenselbold übertragen ist.

Erlensee, den 28.02.2024
Magistrat der Stadt Erlensee

gez. Stefan Erb
Bürgermeister

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