(pm/ea) – Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Eingreifreserve – hat in einem umfangreichen Ermittlungskomplex wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern zur Ausübung von Prostitution sowie wegen anderer Delikte Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Hanau erhoben. Die Anklageschrift richtet sich gegen drei Angeschuldigte (zwei Frauen und einen Mann) im Alter von 45 bis 60 Jahren.
Einer 45-jährigen deutschen Staatsangehörigen aus Hanau wird mit der Anklageschrift zur Last gelegt, das Bordellnetzwerk mit 12 Wohnungen in Hessen und Baden-Württemberg (in Baden-Baden, Offenbach am Main, Rüsselsheim, Schweinfurt, Stuttgart, Wetzlar sowie in den Landkreisen Bergstraße und Groß-Gerau, dem Main-Kinzig-Kreis und dem Landkreis Offenbach) maßgeblich organisiert und die wesentlichen Unternehmensentscheidungen allein getroffen zu haben. Zur Ausübung der Prostitution soll die Angeschuldigte die Einreise und den Aufenthalt von mindestens 13 Frauen organisiert haben, die als chinesische Staatsangehörige nicht über Aufenthaltstitel verfügten, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in der Bundesrepublik berechtigen. Neben der Organisation und der Einreise der Frauen soll die Angeschuldigte im Rahmen ihrer herausgehobenen Stellung insbesondere die als Bordellbetriebe genutzten Wohnungen angemietet, die Preisstrukturen in den Bordellbetrieben festgelegt, Inserate auf einer Anzeigeplattform geschaltet und die kaufmännischen Angelegenheiten übernommen haben. Da die beschäftigten Frauen sowie die beiden Mitangeschuldigten nicht zur Sozialversicherung angemeldet waren, wird der Angeschuldigten auch zur Last gelegt, Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung nicht abgeführt zu haben. Dadurch soll ein Gesamtsozialversicherungsschaden in Höhe über 1,3 Millionen Euro entstanden sein. Zudem soll die Angeschuldigte Umsätze aus dem Bordellbetrieb nicht erklärt und dadurch Umsatzsteuer in Höhe von über 760.000 Euro hinterzogen haben. Da die Beschäftigten auch nicht zur Lohnsteuer angemeldet waren, soll die Angeschuldigte auch Lohnsteuer in Höhe von über 430.000 Euro nicht abgeführt haben.
Einer 45-jährigen chinesischen Staatsangehörigen aus Ulm wird mit der Anklageschrift zur Last gelegt, innerhalb des Bordellbetriebes die Prostitutionstätigkeit der Frauen im Einzelnen organisiert zu haben. Im Rahmen der getroffenen Absprache mit der 45-jährigen Angeschuldigten aus Hanau soll sie die Kommunikation zwischen den als Prostituierte beschäftigten Frauen und den Freiern, einschließlich von Preisabsprachen übernommen sowie Haus- und Hotelbesuche koordiniert haben. Die Anklageschrift legt ihr gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern in zehn Fällen zur Last.
Einem 60-jährigen deutschen Staatsangehörigen aus Rüsselsheim wird mit der Anklageschrift zur Last gelegt, innerhalb der Gruppierung gegen eine Entlohnung als Fahrer den Transfer der als Prostituierte beschäftigten Frauen zu den jeweiligen Einsatzorten umgesetzt zu haben. Die Anklageschrift legt ihm gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern in sechs Fällen zur Last.
In dem Verfahrenskomplex hatte die Eingreifreserve des Generalstaatsanwalts gemeinsam mit der Bundespolizei im April 2022 die Ermittlungen aufgrund von Hinweisen aufgenommen und anschließend die Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Offenbach II eingebunden. Die sodann umgesetzten umfangreichen verdeckten Ermittlungsmaßnahmen fokussierten sich auf die Aufdeckung der Organisationsstruktur der Gruppierung und der mutmaßlichen Rollen der Angeschuldigten und führten zu Durchsuchungsmaßnahmen von Wohn- und Geschäftsräumen sowie von Bordellbetrieben in Hessen und Baden-Württemberg am 14.06.2023 und zu Festnahmen der beiden 45-jährigen Angeschuldigten. Die 45-jährige chinesische Staatsangehörige befindet sich seitdem ununterbrochen in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl gegen die 45-jährige deutsche Staatsangehörige aus Hanau wurde durch das Landgericht Hanau gegen strenge Auflagen außer Vollzug gesetzt.