Quartalsfälligkeiten
Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass am 15. Februar 2024 die Vierteljahresbeträge für Grundsteuer, Müllabfuhrgebühren, Hundesteuer und Gewerbesteuervorauszahlungen fällig werden.
Bei Nichtbeachten des Fälligkeitstermins werden über Datenverarbeitung Mahnungen erstellt und Mahngebühren sowie Säumniszuschläge berechnet.
Die Steuer- und Gebührenpflichtigen werden daher gebeten, den rechtzeitigen Eingang Ihrer Zahlungen auf einem Konto der Stadtkasse Erlensee sicherzustellen.
Erlensee, den 01.02.2024
Der Magistrat der Stadt Erlensee
Stadtkasse