(pm/ea) – Für den Mittwoch, 17. Januar, ist eine amtliche Unwetterwarnung wegen Glatteis und Schneefall herausgegeben worden. Der Warnung entsprechend werden durch die Stadt Hanau eine Reihe vorsorglicher Maßnahmen getroffen.
Die Abfalltouren des Eigenbetriebs Hanau Infrastruktur Service (HIS) werden ausfallen. Die ausgefallenen Touren können leider nicht nachgeholt werden, eine Leerung der Tonnen erfolgt entsprechend erst zum nächsten regulären Termin.
Darüber hinaus hat die Stadt Hanau ein Betretungsverbot für städtische Sporthallen sowie die Kulturhalle Steinheim und das Bürgerhaus Wolfgang ausgesprochen. Die betroffenen Schulen wurden hierzu bereits durch das städtische Schulamt informiert. „Wir wissen nicht, wieviel Schnee morgen tatsächlich fallen wird. Für den Main-Kinzig-Kreis sind aktuell Schneefallhöhen zwischen 15 cm und 35 cm gemeldet, was zu einer höheren Schneelast auf den Hallen führt. Im Sinne der Vorsicht und einer besseren Planbarkeit für aller Beteiligten haben wir uns zu dieser klaren Aussage entschieden“, so Bürgermeister Dr. Maximilian Bieri.
Ob an den Hanauer Schulen Unterricht stattfindet, entscheiden die jeweiligen Schulleitungen eigenständig. Eine Notbetreuung, mindestens im Rahmen der „verlässlichen Schule“ wird nach Aussage des zuständigen Staatlichen Schulamtes des Landes Hessen sichergestellt.
Da für die ausfallenden Touren keine Ersatzleerung erfolgt, werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, Abfälle, die nicht mehr in die entsprechende Tonne passen, in einer separaten Mülltüte zu sammeln. Diese kann dann bei der nächsten Leerung zur Tonne hinzugestellt werden, die städtischen Müllwerker werden sie entsprechend mitnehmen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Winterdienstes der Stadt werden auf Hochtouren arbeiten. Sie werden dafür Sorge tragen, an so vielen Stellen des Stadtgebiets wie möglich Straßen von Schnee und Eis zu befreien. Viele Bürgersteige und Gehwege hingegen liegen in der Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger, wie Stadträtin Isabelle Hemsley betont: „Für die Räumung und Streuung der Gehwege vor privaten Wohnhäusern sind grundsätzlich die Anwohnerinnen und Anwohner zuständig. Ich appelliere daher an alle Hanauerinnen und Hanauer, dieser Verpflichtung auch mit Blick auf die Sicherheit aller Mitmenschen entsprechend nachzukommen.“