Öffnungsverbot für vollautomatisierte Verkaufsmodule an Sonn- und Feiertagen

(pm/ea) – Im Dezember 2023 hat der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden, dass es an Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt ist, Verkaufsmodule ohne Personal zu öffnen. Aus diesem Grund darf seit dem 7. Januar 2024 das Verkaufsmodul „teo“ der „tegut“-Supermärkte in Oberrodenbach sonntags nicht mehr geöffnet werden.

Für viele, so auch für Bürgermeister Klaus Schejna, ist dieser Beschluss völlig unverständlich, da bei einem automatenmäßig erfolgten Einkauf keinerlei Personalleistungen nötig sind und somit keine Sonntagsarbeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geleistet werden muss, wie die Gemeinde Rodenbach in einer Pressemitteilung informiert.

Aufgrund dieses Beschlusses ist natürlich das Konzept der „tegut“-Supermärkte mit ihren vollautomatisierten Verkaufsmodulen – kurz „teo“ genannt – generell in Frage gestellt, da es das Alleinstellungsmerkmal ihres Konzeptes ist, die Nahversorgung von Bürgerinnen und Bürgern in strukturschwachen Räumen rund um die Uhr und vor allem an Sonn- und Feiertagen zu gewährleisten.

Die „tegut“-Gruppe hat im Zuge ihrer strategischen Weiterentwicklung nun bekannt gegeben, dass sie alle bestehenden „teo“-Standorte in Hessen zur Disposition stellen und neue Standorte natürlich gänzlich in Frage stellen.

„Wir hoffen auf eine Modernisierung des hessischen Ladenöffnungsgesetztes, da der Koalitionsvertrag der neuen hessischen Landesregierung ausdrücklich die Möglichkeit einer Sonntagsöffnung von Angebotskonzepten wie dem „teo“ anspricht“, so in einem Schreiben von der „tegut“-Gruppe an die Städte und Kommunen in Hessen. Bürgermeister Schejna stimmt dem zu, da es die Absicht war, durch das „teo“-Konzept eine ortsnahe und zeitlich unabhängige Nahversorgung in Oberrodenbach anzubieten, wie es abschließend in der Pressemitteilung heißt.

Auf dem Foto: Verkaufsmodul „teo“ in Oberrodenbach

Foto: PM

 

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