Landrat Thorsten Stolz sieht nach VGH-Urteil zu teo-Märkten dringenden Handlungsbedarf zur Reform des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes

(pm/ea) – Landrat Thorsten Stolz sieht einen dringenden Handlungsbedarf zur Reform des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel zur Sonn- und Feiertagsschließung von teo-Märkten – ohne Personal betriebene Verkaufsmodule, von denen es alleine im Main-Kinzig-Kreis deren sieben gibt – gebe es „nun sehr gute Gründe, das Thema in Hessen zu priorisieren“.

„Das Gericht hat die Rechte der Arbeitnehmerschaft wie auch das Ziel der Arbeitsruhe und der Erholung an Sonn- und Feiertagen bekräftigt. Damit sind aber grundsätzliche Fragen immer noch nicht beantwortet“, erklärt Landrat Thorsten Stolz. „Der Gesetzgeber muss dafür sorgen, dass vollautomatisch organisierte Angebote in Zukunft rechtssicher flexibel betrieben werden können, Angebote, die weder Personal binden noch anderem stationären Handel nennenswert Kundschaft wegnehmen.“
Insbesondere für den ländlichen Raum sieht der Landrat in den vollautomatisierten Angebotskonzepten eine gute Lösung zur Versorgung der Bevölkerung: „Dort, wo es praktisch keine Nahversorgung mehr gibt, die diesem Namen gerecht wird, können diese Standorte den Bürgerinnen und Bürgern gerade für den Ergänzungseinkauf wirklich Entlastung bringen. Das muss sich aber eben am Ende auch irgendwie rechnen. Wenn die grundlegenden Rechte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unangetastet bleiben, was aus meiner Sicht hier der Fall ist, dann sollte der gesetzliche Status dieser Angebote auch entsprechend flexibler eingeordnet werden.“
Im Main-Kinzig-Kreis gibt es mittlerweile sieben teo-Standorte, in Hanau, Rodenbach, Schöneck, Freigericht, Gelnhausen, Hasselroth und Steinau. Der erste teo-Markt im Kreisgebiet wurde 2021 in Steinau-Ulmbach errichtet. Landrat Thorsten Stolz hatte sich seinerzeit gemeinsam mit anderen Kommunalpolitikern für die Errichtung als Modellprojekt eingesetzt. Umso wichtiger ist es dem Landrat auch, dass die teo-Märkte weiterhin eine Chance haben.
Schon im vergangenen Jahr hatte sich Thorsten Stolz gemeinsam mit dem Handelsverband Hessen dafür ausgesprochen, personallose und voll digitalisierte begehbare Automaten auch sonntags öffnen zu können. Dazu brauche es Rechtssicherheit, von der auch heimische Betriebe profitieren könnten, die Ähnliches anstreben oder ihre bestehenden Warenautomaten-Angebote um ein breiteres Sortiment erweitern könnten. „Es ist nicht einzusehen, warum Nahversorgungs-Angebote, die für basale Bedarfe und ohne Konkurrenz im weiteren Umkreis bestehen, nicht flexibler zugänglich sein sollen“, so der Landrat, der für örtliche Betriebe und damit für die Versorgungssituation eine gute Chance sieht.
Im Koalitionsvertrag der neuen hessischen Regierung findet sich das Vorhaben, „die Sonntagsöffnung für vollautomatisierte Verkaufsflächen, die an Sonntagen ohne den Einsatz von Personal auskommen, durch eine Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (zu) ermöglichen“. Vor dem Hintergrund der Kasseler Gerichtsentscheidung sieht Landrat Thorsten Stolz einen „direkten Handlungsauftrag fürs Wiesbadener Kabinett“: „Je länger sich eine solche Gesetzesnovelle hinzöge, desto schlechter wäre das für die bestehenden Angebote, nicht zuletzt bei uns im Main-Kinzig-Kreis. Denn in der Kalkulation der Unternehmen waren die – wenn auch überschaubaren – Einnahmen aus den Sonn- und Feiertagen mit eingepreist. Daher werde ich über den Hessischen Landkreistag für einen Einbezug der Landkreise bei der Modernisierung des Ladenöffnungsgesetzes werben, um den Weg bis zur Umsetzung zu beschleunigen.“
„Teo und Co sind im Hinblick auf die Sicherung der Nahversorgung innovative Projekte und einfach unabdingbar, wenn es darum geht, die Infrastruktur und die Lebensqualität im ländlichen Raum zu stärken“, so Landrat Thorsten Stolz. „Es ist daher wichtig, dass diese Projekte nicht nur durch die Kommunalpolitik, sondern auch durch den Landesgesetzgeber uneingeschränkt unterstützt werden.“

 

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