(pm/ea) – Am Montag hat das Dikasterium für die Glaubenslehre im Vatikan die Segnung unverheirateter und gleichgeschlechtlicher Paare durch katholische Geistliche unter bestimmten Bedingungen ermöglicht. Fuldas Bischof Dr. Michael Gerber begrüßt diese Erklärung ausdrücklich.
„Die Entscheidung aus Rom bedeutet zum einen eine echte Weiterentwicklung der kirchlichen Lehre, andererseits verdeutlicht sie erneut die besondere Bedeutung der Ehe“, erklärt er in einer ersten Stellungnahme. „Sie reagiert auf drängende Fragen, die offensichtlich weltweit in der Kirche gestellt werden, weil sie für das Leben unzähliger Menschen bedeutend sind.“
Mit dem Dokument „Fiducia supplicans – Über die pastorale Sinngebung von Segnungen“ ermöglicht der Vatikan künftig unter bestimmten Voraussetzungen die Segnung unverheirateter und gleichgeschlechtlicher Paare durch katholische Priester und Diakone.
Mit dem Dokument hat die vatikanische Behörde das Verständnis von dem, was Segen ist, auf der Grundlage der pastoralen Vision von Papst Franziskus weiterentwickelt. Geistliche können demnach nun auch der Bitte nach einem Segen nachkommen, wenn Paaren nicht das Sakrament der Ehe offensteht. Zu den Voraussetzungen zählt, dass der Segen außerhalb einer offiziellen Liturgie stattfindet und es durch die Art und Form der Segnung nicht zu einer Verwechslung mit der sakramentalen Ehe kommt. Die Ehe ist nach katholischem Verständnis eine einzigartige Verbindung zwischen Mann und Frau, die unauflöslich ist und unter anderem auf der Bejahung von Nachkommenschaft beruht.
„Das Dokument wird der grundsätzlichen Würde aller Getauften gerecht“, betont Fuldas Bischof Dr. Michael Gerber: „Homosexuelle Menschen bekommen so das wichtige Signal: Ihr gehört dazu, was ihr einzubringen habt, ist wichtig und wertvoll, wir bereichern uns gegenseitig.“ Gleichzeitig stärke die Erklärung aus Rom auch die besondere Bedeutung des katholischen Verständnisses der Beziehung von Mann und Frau im Sakrament der Ehe, unterstreicht Bischof Gerber.
„Es ist ein stark pastoral motiviertes Dokument, das besonders die Menschen im Blick hat, die verbindlich in einer Partnerschaft leben und für die sie den Segen Gottes erbitten, ohne dass sie den Bund der Ehe schließen können, aus welchen Gründen auch immer.“ Er verweist dazu auf die zentrale Aussage im Absatz 31: Menschen, die um den Segen bitten, bitten nicht um irgendetwas. Sie bitten vielmehr darum, dass das, „was in ihrem Leben und ihren Beziehungen wahr, gut und menschlich gültig ist, durch die Gegenwart des Heiligen Geistes bereichert, geheilt und erhöht wird.“ Dass dieser Bitte nun auch offiziell nachgekommen werden könne, das sei für ihn Anlass zu Dankbarkeit, so Bischof Gerber.