Aufstellung des Bebauungsplans „Im Büchensaal II“ – Stadtteil Langendiebach – Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erlensee hat in der Sitzung vom 11.05.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Im Büchensaal II“ gefasst, sodass nunmehr die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB durchgeführt wird.
Der Geltungsbereich ist aus dem Lageplan ersichtlich.
Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 11.12.2023 bis einschließlich 19.01.2024 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Innerhalb der Auslegungsfrist können während den allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Erlensee, Am Rathaus 3, Anregungen zu Protokoll gegeben und in Schriftform eingereicht werden, und zwar in Zimmer 205 im 1.Obergeschoss
Montag 8:30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch nur nach vorheriger Vereinbarung
Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr
Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens und Durchführung der Verfahrensschritte gemäß § 4b BauGB an die Planungsgruppe Thomas Egel in Langenselbold übertragen ist.
Die Verfahrensunterlagen können ab dem 11.12.2023 unter www.planungsgruppe-egel.de unter dem Link „Beteiligungsverfahren“ heruntergeladen werden.
Erlensee, den 20.11.2023
Magistrat der Stadt Erlensee
Stefan Erb
Bürgermeister