(pm/ea) – Die brutale Attacke auf einen Stadtpolizisten erschütterte im September des vergangenen Jahres Hanau. Der Haupttäter wurde nun zu 20 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.
„Bei solchen Tätern helfen weder Appelle noch Zureden, hier ist Handeln gefordert. Das vom Gericht ausgesprochene Urteil wird in einer Justizvollzugsanstalt vollstreckt werden. Das ist das richtige Signal“, sagen Oberbürgermeister Claus Kaminsky und Ordnungsdezernentin Isabelle Hemsley.
„Menschen, die aus Berufung anderen Menschen helfen, ihnen auch in brenzligen Situationen zur Seite stehen und für ein geordnetes Miteinander sorgen, gilt unser Dank, unsere Solidarität und unser rechtsstaatlicher Schutz. Wer Polizistinnen oder Polizisten, ob sie für Stadt, Land oder Bund im Dienst sind, wer Feuerwehrleute, Sanitäterinnen oder Sanitäter attackiert, muss spüren, dass wir Gesetze haben, die auch angewendet werden“, so OB und Stadträtin.
In der Hanauer Innenstadt wurde der damals 37-jährige Stadtpolizist aus seinem Dienstwagen in einen Hinterhalt gelockt und dort verprügelt. Gehirnerschütterung, Prellungen, Blutergüsse mussten in einem Krankenhaus stationär behandelt werden, eine Wunde genäht werden. Gegen die Täter, drei Männer im Alter zwischen 27 und 33 Jahren, wurde sofort ermittelt und Anklage wegen tätlichen Angriffs auf einen Vollstreckungsbeamten in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung erhoben. Der Haupttäter wurde zu 20 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt, ein zweiter zu einer Freiheitsstrafe von neun Monate, die zu Bewährung ausgesetzt ist und der dritte Mann wurde freigesprochen, da ihm keine Beteiligung nachgewiesen werden konnte.
Nach der Tat hatte sich Oberbürgermeister Kaminsky bei den Bürgerinnen und Bürgern für die Solidarität bedankt, die sie dem verletzten Stadtpolizisten entgegengebracht hatten. Als eine Maßnahme wurde sofort umgesetzt, dass die Stadtpolizei in Doppelstreifen, also mindestens zu zweit, unterwegs sein wird. „Wir leben in einer friedlichen Stadt mit friedliebenden Bürgerinnen und Bürgern. Wer meint, gewalttätig sein zu können, dem soll dieses Urteil Mahnung sein“, so Hemsley und Kaminsky.