(pm/ea) – „Es ist gut, dass die Gespräche zwischen Bundesregierung und Landesregierungen zum Thema Migration mit konkreteren Vereinbarungen geendet sind. Das ist in der Sache ein wichtiger Schritt nach vorn. Aber jetzt müssen wir erst einmal sehen, was tatsächlich an Hilfe bei uns ankommt“, erklären Landrat Thorsten Stolz, Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler und Kreisbeigeordneter Winfried Ottmann.
In Berlin wurde bis in die Nacht zu Dienstag zwischen Bund und Ländern über Fragen der Migration verhandelt, etwa zur Finanzierung und der weiteren staatlichen Betreuung und Versorgung. „Wir haben auf kommunaler Ebene auf ein gutes Signal für eine gemeinsame Lösungssuche und auch eine richtungsweisende Einigung gehofft. Das ist nun in weiten Teilen von diesem Treffen ausgegangen, und das begrüßen wir sehr.“
Zu den konkreteren Punkten, auf die sich die Bundesregierung mit den Ländern geeinigt hat, gehört die Zahlung von Pauschalen je Geflüchtetem. Diese Änderung soll ab dem kommenden Jahr greifen. Ebenso im kommenden Jahr soll ein System von Bezahlkarten eingeführt werden und teilweise Bargeldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ersetzen. Asylverfahren sollen zudem beschleunigt werden.
„In vielen Punkten wird es auf die Ausgestaltung in den Details ankommen, gerade bei geplanten Veränderungen wie den Bezahlkarten oder der Verfahrensdauer. Denn das wird auch die Arbeit der Ausländerbehörden und zuständigen Verwaltungsbereiche in den Rathäusern betreffen. Wir setzen sehr stark darauf, dass die Umstellungen bürokratiearm und für die Kommunalverwaltungen kostenneutral erfolgen. Auch bei der Erleichterung in kommunalen Bauvorhaben für die Unterbringung kommt es auf die gesetzlichen Ausgestaltungen von Bund und Ländern an, ob diese auch praktikabel sind“, so die Kreisspitze.
„Bei der künftigen Finanzierung der Flüchtlingsarbeit sind die Verhandlungsseiten hingegen schon sehr konkret geworden und haben sich auf Ausgleichshöhen geeinigt. Daher gehen wir davon aus, dass diese Gelder von den Landesregierungen auch eins zu eins dorthin weitergeleitet werden, wo die tägliche Hauptarbeit der Unterbringung, Versorgung und Integration geleistet wird, nämlich bei der kommunalen Ebene“, erklären Thorsten Stolz, Susanne Simmler und Winfried Ottmann. Allerdings stelle sich die Frage, ob diese Pauschale für alle Geflüchteten und Kriegsvertriebenen gelte, also auch für Menschen aus der Ukraine. Hier erwartet der Main-Kinzig-Kreis in den kommenden Tagen noch mehr Klarheit seitens der Beteiligten aus Bund und Land Hessen. Erst wenn weitere Informationen vorliegen, sei eine genauere Bewertung und Berechnung für den Main-Kinzig-Kreis möglich.