Quartalsfälligkeiten
Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass am
15. November 2023
die Vierteljahresbeträge für
Grundsteuer, Müllabfuhrgebühren, Hundesteuer und Gewerbesteuervorauszahlungen
fällig werden.
Bei Nichtbeachten des Fälligkeitstermins werden über Datenverarbeitung Mahnungen erstellt und Mahngebühren sowie Säumniszuschläge berechnet. Die Steuer- und Gebührenpflichtigen werden daher gebeten, den rechtzeitigen Eingang Ihrer Zahlungen auf einem Konto der Stadtkasse Erlensee sicherzustellen.
Erlensee, den 31.10.2023
Der Magistrat der Stadt Erlensee
gez. Washausen
-Kassenverwalter-