Amtliche Bekanntmachung der Stadt Erlensee

Jahresabschluss der Stadt Erlensee für das Haushaltsjahr 2019

Aufgrund der §§ 113 und 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142); zuletzt geändert durch Artikel 1 Gesetz vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318) hat die Stadtverordnetenversammlung Erlensee am 14.09.2023 folgenden Beschluss gefasst:

Der vom Amt für Prüfung und Revision des Main-Kinzig-Kreises geprüfte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 wird gem. § 113 HGO beschlossen. Der Magistrat wird zugleich entlastet (§ 114 Abs. 1 HGO).

Bekanntmachung

Vorstehender Beschluss über den Jahresabschluss der Stadt Erlensee für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Jahresabschluss liegt zur Einsichtnahme vom 25. September 2023 bis 06. Oktober 2023 im Zimmer 117 des Rathauses, Am Rathaus 3, 63526 Erlensee, öffentlich aus.

Die Einsichtnahme kann innerhalb der o.g. Frist an allen Arbeitstagen während der Sprechzeiten des Rathauses erfolgen, und zwar

Montag, den 25.09.2023 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag, den 26.09.2023 08.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag, den 28.09.2023 08.30 bis 12.00 Uhr
Freitag, den 29.09.2023 08.30 bis 12.00 Uhr
Montag, den 02.10.2023 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag, den 05.10.2023 08.30 bis 12.00 Uhr
Freitag, den 06.10.2023 08.30 bis 12.00 Uhr

 

Erlensee, den 21.09.2023

Für den Magistrat

gez. Stefan Erb
Bürgermeister

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