(pm/ea) – Auf verschiedene Neuerungen im Bereich der Fahrzeugzulassung, die am 1. September in Kraft treten, hat die Hanauer Ordnungsdezernentin Isabelle Hemsley hingewiesen. Wie die Stadträtin erklärt, geht mit der Einführung dieser angepassten Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) auch eine neue Gebührenordnung (GebOst) einher.
So können mit der Änderung künftig auch für juristische Personen Fahrzeuge online zugelassen werden. Dies gilt sowohl für die Zulassung auf das eigene Unternehmen als auch für die Beantragung besonderer Kennzeichen wie Oldtimer, Saisonkennzeichen oder E-Kennzeichen. Die Online-Zulassung für juristische Personen sieht zwei Varianten vor. Zum einen kann das Unternehmen ein Fahrzeug online auf sich selbst zulassen, ähnlich dem Verfahren für natürliche Personen. Wer dagegen im Auftrag Dritter handelt, um eine Zulassung zu beantragen, muss sich über die Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) registrieren lassen. Die genauen Voraussetzungen hierfür sind ausschließlich beim KBA unter www.kba.de erhältlich.
Eine spürbare Erleichterung betrifft die unmittelbare Teilnahme am Straßenverkehr nach erfolgter digitaler Zulassung. „Der digitale Zulassungsbescheid ermöglicht es, das Fahrzeug ohne weitere Wartezeit in Betrieb zu nehmen“, so Hemsley. Hierfür werde nach Abschluss des Online-Antrags ein Zulassungsbescheid sowie ein vorläufiger Zulassungsnachweis zum Download bereitgestellt. Diese Dokumente müssten innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen und sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden sowie die Kennzeichen am Fahrzeug befestigt werden. „Die Fahrzeugnutzung ist dann für längstens 10 Kalendertage innerhalb Deutschlands möglich.“ Die eigentlichen Zulassungsbescheinigungen inklusive der Plaketten würden per Post von der zuständigen Zulassungsstelle an den Halter verschickt.
Bei der Verschrottung eines Fahrzeugs wird üblicherweise ein Verwertungsnachweis durch den Entsorgungsbetrieb ausgestellt. Vom 1. September 2023 an sind bei einem Antrag auf Außerbetriebssetzung mit Verwertungsnachweis die Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) vorzulegen bzw. bei einer Online-Außerbetriebsetzung der Zulassungsbehörde zu übersenden. Diese werden dann von der Zulassungsbehörde eingezogen und vernichtet. Eine internetbasierte Außerbetriebsetzung ist künftig ohne Online-Identifikation des Antragstellers möglich.
Zu der mit den Neuregelungen einhergehenden Gebührenanpassung für Kfz-Zulassungen weist die Hanauer Stadträtin darauf hin, dass dies sich aus der bundesweit einheitlich geregelten Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) ergeben. „Die anstehende Erhöhung liegt nicht im Ermessen unserer Behörde.“
Allgemeine Informationen, die für einen Besuch der Hanauer Melde-, Pass- und Kfz-Zulassungsbehörde wichtig sind, können auf der städtischen Homepage unter www.hanau.de nachgelesen werden. Eine Kontaktaufnahme ist auch per Mail an buergerservice@hanau.de oder unter der Telefonnummer 06181 295-8135 möglich.