Amtliche Bekanntmachung der Stadt Erlensee

Feststellungsbeschluss Nachrücker für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erlensee


Der unter der laufenden Nummer 307 aufgeführte Bewerber Martin Pest des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) hat auf seinen Sitz in der Stadtverordnetenversammlung verzichtet.

Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) unter der laufenden Nummer 310,

Herr Ali Özcicek,

als Nachrücker für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erlensee festgestellt.

Gegen diese Feststellung kann gemäß §§ 34, 25 KWG jeder Wahlberechtigte binnen einer Aus-schlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahl-berechtigte, unterstützen; bei mehr als 10 000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahl-berechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Wahlamt, Am Rat-haus 3, 63526 Erlensee, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begrün-den; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend ge-macht werden.

Erlensee, den 15. August 2023

Wolfgang Müller
Gemeindewahlleiter

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