Jahresabschluss der Stadt Erlensee für das Haushaltsjahr 2018
Aufgrund der §§ 113 und 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142); zuletzt geändert durch Artikel 1 Gesetz vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318) hat die Stadtverordnetenversammlung Erlensee am 11.05.2023 folgenden Beschluss gefasst:
Der vom Amt für Prüfung und Revision des Main-Kinzig-Kreises geprüfte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 wird gem. § 113 HGO beschlossen. Der Magistrat wird zugleich entlastet (§ 114 Abs. 1 HGO).
Bekanntmachung
Vorstehender Beschluss über den Jahresabschluss der Stadt Erlensee für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss liegt zur Einsichtnahme vom 22. Mai 2023 bis 02. Juni 2023 im Zimmer 117 des Rathauses, Am Rathaus 3, 63526 Erlensee, öffentlich aus.
Die Einsichtnahme kann innerhalb der o.g. Frist an allen Arbeitstagen während der Sprechzeiten des Rathauses erfolgen, und zwar
Montag, den 22.05.2023 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag, den 23.05.2023 08.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag, den 25.05.2023 08.30 bis 12.00 Uhr
Freitag, den 26.05.2023 08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag, den 30.05.2023 08.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag, den 01.06.2023 08.30 bis 12.00 Uhr
Freitag, den 02.06.2023 08.30 bis 12.00 Uhr
Erlensee, den 16.05.2023
Für den Magistrat
gez. Stefan Erb
Bürgermeister