Bauleitplanung der Stadt Erlensee – Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Hintere Bogenstraße“ ST Langendiebach (gemäß § 14 Baugesetzbuch)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erlensee hat in ihrer Sitzung am 11.05.2023 für den Bebauungsplan „Hintere Bogenstraße“ eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits am 14.09.2006 gefasst und am 18.09.2006 bekannt gemacht. Die Bezeichnung des Bebauungsplans lautet:
„Hintere Bogenstraße“
Das Plangebiet ist aus dem Lageplan ersichtlich.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die im Geltungsbereich gelegenen Gartengrundstücke durch rechtsverbindliche Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch einer städtebaulichen Neuordnung zugeführt werden. Aktuell liegen mehrere Anfragen zu einer Bebauung auf Teilflächen vor. Es ist jedoch zielführend, wenn eine einheitliche Bebauung in Abstimmung aller Grundstückseigentümer erfolgt. Damit während der Planungsphase keine unerwünschten Tatsachen geschaffen werden, wird eine Veränderungssperre erlassen.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB die Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens und die Durchführung der Verfahrensschritte an die Planungsgruppe Thomas Egel in Langenselbold übertragen ist.
Zur Sicherung der Planung für den Planbereich wird eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB erlassen. Es dürfen während der Veränderungssperre keine Vorhaben im Sinne § 29 BauGB durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden. Es dürfen keine erheblichen oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs- zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, vorgenommen werden.
Diese Bekanntmachung kann auf der Internetseite der Stadt Erlensee unter https://www.erlensee.de (Bekanntmachungen) abgerufen werden.
Erlensee, den 15.05.2023
Magistrat der Stadt Erlensee
Stefan Erb
Bürgermeister