(pm/ea) – Der Seniorenbeirat und das Seniorenbüro der Stadt Bruchköbel machen darauf aufmerksam, dass ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger mit einem geringen Einkommen seit einigen Wochen den Bruchköbeler Seniorenpass beantragen können.
Die Einkommensgrenzen, um diesen Pass zu erhalten, orientieren sich an angehobenen Sozialhilfesätzen und dürfen nicht überschritten werden. Mit dem Pass wird eine aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtert beziehungsweise erst ermöglicht. Die Kontaktpflege zu Gleichaltrigen steht hierbei im Vordergrund.
Bürgermeisterin Sylvia Braun begrüßt die Einführung des Seniorenpasses: „Niemand soll aus finanziellen Gründen auf die vielfältigen Bildungs- und Kulturangebote unserer Stadt verzichten müssen.“ Die Stadt Bruchköbel sieht sich hier in einer besonderen sozialen Verantwortung gegenüber älteren Bürgerinnen und Bürgern. Die Einführung des Seniorenpasses ist darum ein wichtiger Baustein für eine lebenswerte soziale Stadt.
Den Seniorenpass beantragen können Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren, die ihren Hauptwohnsitz in Bruchköbel haben und mit ihrem Einkommen die entsprechenden Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente kann der Antrag bereits ab 60 Jahren gestellt werden.
Der Seniorenpass bietet die Möglichkeit kostenlos oder ermäßigt Veranstaltungen, Konzerte oder Ausstellungen zu besuchen und an Vorträgen, Schulungen, Ausflugsfahrten oder diversen anderen Aktivitäten teilzunehmen. Die Angebote werden ständig erweitert. Eine genaue Auflistung über Preisermäßigungen und Angebote werden bei Ausstellung des Passes ausgehändigt. Kostenpflichtige Angebote der Stadt werden bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 200 Euro pro Passinhaber und Jahr gewährt. Gegen Vorlage des Passes kann man bei allen Kooperationspartnern die Vergünstigungen direkt in Anspruch nehmen.
Das Antragsformular für den Seniorenpass sind im Stadthaus und auf der Webseite der Stadt erhältlich (www.bruchkoebel.de). Das Seniorenreferat der Stadt Bruchköbel bietet nach Terminvereinbarung Beratungen an. Dort kann auch der Antrag direkt eingereicht werden.