Amtliche Bekanntmachung der Stadt Erlensee

Einladung zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, 23.03.2023 um 19:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses

Hinweis: Diese Tagesordnung inklusive der einzelnen Beschlussvorlagen nebst Anlagen ist unter dem Menüpunkt „Rathaus und Politik“ auf www.erlensee.de zu finden.

Tagesordnung:

1. Mitteilungen des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung

2. Mitteilungen des Bürgermeisters

3. Anfragen

4. Einführung einer standardisierten Prüfung der Klimarelevanz
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.10.2022
Bezug: Verweisung aus der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.10.2022 an den Bau- und Umweltausschuss; dort behandelt am 16.03.2023
Drucksache 96 / LP 21-26 STVV

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, alle Beschlussvorlagen für die Stadtverordnetenversammlung und den Magistrat zukünftig mit einer Prüfung der Klimarelevanz des jeweiligen Beschlusses zu versehen. Als Vorbild soll die zweistufige Prüfung des Deutschen Instituts für Urbanistik (difu) und des Deutschen Städtetages dienen.

5. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Im Büchensaal II“
Bezug: Direktverweisung des Magistrats an den Bau- und Umweltausschuss; dort behandelt am 16.03.2023
Drucksache 108 / LP 21-26 STVV

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erlensee soll beschließen, dass für den Planbereich des Bebauungsplans „Im Büchensaal II“ ein Antrag auf Änderung des „Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) 2010“ gestellt wird.

Die Stadt Erlensee beabsichtigt südlich des Langenselbolder Wegs die Aufstellung des Bebauungplans „Im Büchensaal II“ (im östlichen unmittelbaren Anschluss an das Wohngebiet „Im Büchensaal“), um die planerischen Voraussetzungen für eine geringfügige Ausweitung der vorhandenen Wohnbauflächen und die Errichtung einer dringend erforderlichen Grundschule mit Sporthalle zu schaffen.

6. Unterstützung des Normenkontrollantrags des Main-Kinzig-Kreises gegen das Land Hessen
hier: Antrag des Bürgermeisters
Drucksache 109 / LP 21-26 STVV

Der Beschlussvorschlag lautet:

Die Stadtverordnetenversammlung bestärkt den Kreisausschuss des Main-Kinzig-Kreises, einen Normenkontrollantrag beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof einzureichen. Der Normenkontrollantrag des Kreises richtet sich gegen die aufgrund des Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen (Landesaufnahmegesetz) erlassene Verordnung über die Verteilung von Flüchtlingen, anderen ausländischen Personen, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie über die Gebühren für die Unterbringung des Landes (Verteilungs- und Unterbringungsgebührenverordnung).

Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt das mit dem Normenkontrollantrag des Main-Kinzig-Kreises verfolgte Ziel, die Verteilung und Unterbringung von Geflüchteten durch das Land hessenweit neu und fairer zu regeln. Erreicht werden soll eine gleichmäßige, angemessene und ausgewogene Verteilung der Menschen in die aufnahmeverpflichteten Gebietskörperschaften.

Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt ausdrücklich alle Bemühungen des Kreisausschusses des Main-Kinzig-Kreises sowie des Bürgermeisters, mit klaren Positionierungen in Richtung des Landes und des Bundes für eine angemessene und auskömmliche Finanzierung der gesetzlich zugewiesenen Aufgabe der Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten einzutreten.

7. Jahresabschluss 2022 – hier: Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 100 HGO
Drucksache 110 / LP 21-26 STVV

Im Rahmen des Jahresabschlusses 2022 sollen nachfolgende überplanmäßige Aufwendungen genehmigt werden:

186,14 Euro: Der Beitrag für die Kuturregion Rhein-Main ist aufgrund gestiegener Einwohnerzahlen gestiegen.

140.554,65 Euro: Aufgrund der Situation im Jahr 2022 durch den Ukraine/Russland-Konflikt kamen zirka 100 Flüchtlinge mehr als erwartet. Bei den Drittstaatlern waren ebenfalls massiv gestiegene Flüchtlingszahlen zu verzeichnen. Mehraufwendungen konnten nicht durch Mehrerträge abgefangen werden.

8.482,10 Euro: Der Elektro-Verteilerkasten in der Dammstraße 17 musste nach der Überprüfung kurzfristig erneuert werden. Da es sich hierbei um ein sicherheitsrelevante Mängelpunkte
handelte, waren die Arbeiten unvorhersehbar und unabweisbar. Zudem wurde festgestellt, dass der Untergrund nicht mehr tragfähig ist. Hierduch sind unerwartete Mehraufwendungen entstanden.

1.284,93 Euro: Für die neue Kita waren 2.500 Euro für Gas geplant. Die tatsächlichen Abschläge betrugen 8.095 Euro. Der Mehraufwand konnte nicht vollständig im Budget abgefangen werden.

2993,72 Euro: Der Planansatz für das Förderprogramm Gemeinwesenarbeit wurde bei der Haushaltsplanung 2022 nicht erfasst. Hierbei handelt es sich um 7.688 €. Zusätzlich sind für das Förderprogramm – Sprachkurse für Flüchtlinge in 2022 bereits 1.422 € angefallen.

8. Beschlussfassung einer überplanmäßigen Auszahlung gem. § 100 HGO für das Produkt 573.30 Liegenschaftsverwaltung – I3328 Ankauf von Wohnungen
Bezug: Direktverweisung des Magistrats an den Haupt- und Finanzausschuss; dort behandelt am 15.03.2023
Drucksache 107 / LP 21-26 STVV

352.300,00 € sollen überplanmäßig bereitgestellt werden.

Im Haushalt 2022 waren 500.000 € für den Ankauf von Wohnungen zur Unterbringung von Geflüchteten eingestellt. Da sich der Ankauf unterjährig nicht realisieren ließ, wurde gegen Jahresende die Entscheidung getroffen, eine Containeranlage auf dem Gelände des ehemaligen Fliegerhorstes zu realisieren. Der Main-Kinzig-Kreis errichtet hier ebenfalls eine Anlage, die von der Stadt Erlensee gespiegelt wird. Dadurch können Planungs- und Tiefbaukosten reduziert werden. Die Auftragsvergabe zum Ankauf der Container wurde am 03.01.2023 durch den Magistrat beschlossen, die Mittel aus 2022 werden als Haushaltsrest übertragen.

Für den Ankauf der Container fallen in 2023 knapp 332.000 € an. Die Containeranlage wird im Wege eines über drei Jahre angelegten Mietkaufs zu folgenden Konditionen erworben:

Raten 2023 = rd. 332.000 €
Raten 2024 = rd. 398.000 €
Raten 2025 = rd. 398.000 €
Raten 2026 = rd. 67.000 €

Gesamtaufwand für den Erwerb der Container mithin = rd. 1.195.000 €

Hinzu kommen Erdarbeiten in Höhe von 131.000 €, Planungskosten in Höhe von 28.300 €, Kosten für Haustechnik und Sanitär in Höhe von 253.000 € sowie Kosten für die Ausstattung der Wohnanlage in Höhe von 108.000 €.

Der verfügbare Ansatz in Höhe von 500.000 € wird somit um 352.300 € überschritten. Dieser Betrag ist überplanmäßig bereitzustellen.

Die Kosten sind unabweisbar, da die Geflüchteten Personen zugewiesen werden und zwingend mit Wohnraum zu versorgen sind.

Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen bei „Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung von Verkehrswegen und Anlagen – Verlängerung Anne-Frank-Straße“.

 

Erlensee, den 13.03.2023

gez. Uwe Laskowski
Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung

 

Weitere Infos im Ratsinfosystem der Stadt Erlensee

Die Veröffentlichung der Einladungen zu Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse mit der zusätzlichen Erläuterung der Tagesordnungspunkte ist ein Service der Stadt Erlensee und Erlensee Aktuell, um den Bürgerinnen und Bürgern aktuelle Informationen in verständlicher Form zur Verfügung zu stellen.

⇒Informationen zu allen öffentlichen Sitzungen auf der Erlensee Aktuell-Rathausseite

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