Öffentliche Mahnung
Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass am 15. Februar 2023 folgende Abgaben fällig waren:
Grundsteuer I. Quartal 2023
Müllabfuhrgebühren I. Quartal 2023
Gewerbesteuervorauszahlung I. Quartal 2023
Hundesteuer I. Quartal 2023
Die Abgabenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens 06. März 2023 an die Stadtkasse Erlensee zu zahlen.
Nach dem 06. März 2023 werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und aufgrund § 240 Abgabenordnung (AO) Säumniszuschläge in Höhe von eins vom Hundert des auf volle 100,00 € abgerundeten Betrages berechnet.
Für diese öffentliche Mahnung wird keine Gebühr erhoben. Wird jedoch wegen der gleichen Forderung eine persönliche Mahnung schriftlich wiederholt, ist diese gemäß § 1 der Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz gebührenpflichtig.
Erlensee, den 22. Februar 2023
Der Magistrat
gez. Washausen
-Kassenverwalter-