(pm/ea) – Auch wenn die derzeitige Witterung für die Jahreszeit zu warm ist: Es ist Winter und mit den nächsten Schneefällen des Jahres kommen nicht nur Winterfreuden auf, er bringt auch Pflichten mit sich, an die die Stadtverwaltung Bruchköbel erinnert.
Damit Fußgänger ihr Ziel sicher erreichen, ist es wichtig, dass die Anwohnerinnen und Anwohner die Gehwege auf einer Breite von mindestens 1,50 Meter räumen und bei Bedarf abstumpfendes Material, vorrangig Sand, Splitt oder ähnliches verwenden. Streusalz soll nur in geringer Menge und zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden.
Diese Räumpflicht gilt in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Ergänzend weist die Stadt darauf hin, dass es für die Eigentümer oder die Mieter eines angrenzenden Gebäudes im Schadensfall zu Ersatzansprüchen von Seiten des Geschädigten kommen kann.