Breites Bündnis für Erhalt von Hallenbädern und Mitfinanzierung aus Kommunalem Finanzausgleich

(pm/ea) – Landrat Thorsten Stolz und zehn Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus dem Main-Kinzig-Kreis fordern das Land Hessen zu mehr Unterstützung beim Erhalt von Hallenbädern auf.

In einem Schreiben an den Hessischen Innenminister Peter Beuth, den Hessischen Finanzminister Michael Boddenberg sowie die Arbeitsgruppe zur Evaluierung des Kommunalen Finanzausgleichs schlagen sie konkret vor, im Kommunalen Finanzausgleich den Bäderbetrieb von Städten und Gemeinden künftig direkt zu berücksichtigen. Das Thema sei aktueller denn je vor dem Hintergrund einer möglichen Hallenbad-Schließung in Erlensee. Gleichwohl sei die Finanzierung in allen Kommunen mit Hallenbädern ein Thema, auch über den Main-Kinzig-Kreis hinaus.

„Wenn eine Kommune ein Hallenbad betreibt, ist das gut für umliegende Vereine und den Schulsport vor Ort. Es profitiert auch das Umland mit, während die Kosten für Sanierungen und den laufenden Betrieb aber komplett bei der Kommune verbleiben. Schwimmbäder und somit auch Hallenbäder sind leider formal ‚freiwillige Leistungen‘ und werden nicht angerechnet, wenn es um die Verteilung von Ausgleichsgeldern geht. Das muss sich grundlegend ändern“, so Landrat Stolz.

Während das Land durch das Schwimmbadinvestitions- und Modernisierungsprogramm (SWIM) zumindest Investitionshilfen zur Verfügung stelle, seien die Trägerkommunen „mit dem kostspieligen laufenden Unterhalt ihrer Hallenbäder auf sich allein gestellt, obwohl die gesamte Region mit ihren Bürgerinnen und Bürgern, Schulen und Vereinen profitiert“.

Einen ähnlichen Vorstoß hatten schon 2015 Kommunen mit Hallenbädern unternommen, darunter Thorsten Stolz als damaliger Bürgermeister von Gelnhausen und auch Erlensees Bürgermeister Stefan Erb. Zu den Unterzeichnenden der neuerlichen Initiative gehören nun neben Landrat Stolz und Bürgermeister Erb Andreas Bär (Nidderau), Monika Böttcher (Maintal), Sylvia Braun (Bruchköbel), Dr. Albrecht Eitz (Freigericht), Daniel Glöckner (Gelnhausen), Gerald Helfrich (Gründau), Matthias Möller (Schlüchtern), Theresa Neumann (Großkrotzenburg) und Albert Ungermann (Linsengericht). Es sind die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, deren Hallenbäder auch für Schwimmunterricht von Schulen des Main-Kinzig-Kreises geöffnet sind.
Ihre Begründung: „Die aktuelle Neuordnung / Evaluierung des Kommunalen Finanzausgleichs ist der ideale Zeitpunkt, eine solche Entscheidung zu treffen und den Trägerkommunen von Hallenbädern, die für das Schulschwimmen und den Vereinsschwimmsport zur Verfügung stehen, Direktzuweisungen aus dem KFA zur Finanzierung der laufenden Betriebskosten zu gewähren.“

Als der Kommunale Finanzausgleich 2015 durch das Land Hessen neu geordnet worden war, hatte der damalige Finanzminister Thomas Schäfer das Ansinnen aus dem Main-Kinzig-Kreis abgelehnt, die Kosten des laufenden Hallenbäderbetriebs besser abzufedern. Die Herausforderungen seien nun noch einmal größere geworden, wie Stefan Erb als Sprecher der Bürgermeisterkreisversammlung betont. „Die kommunalen Haushalte sind im Moment alle auf Kante genäht. Wenn wir in dieser Situation neben den Zusatzkosten für Energie auch noch außerplanmäßig Sanierungen an den Bädern vornehmen müssen, dann ist das für die meisten Städte und Gemeinden ein kaum zu bewältigender Kraftakt. Der Fehler liegt im System, das gerade in dem Bereich auf Unterfinanzierung hinausläuft“, erklärt Stefan Erb.

Im Schreiben an das Land Hessen heißt es weiter, eine solche Anpassung des Kommunalen Finanzausgleichs, „die planbare verlässliche Zuschüsse zu den Bäderbetriebskosten bedeuten würde, wäre zusammen mit den Hilfen der Landkreise (aus den Kreisausgleichsstöcken und den Zuschüssen für das Schulschwimmen) ein deutliches Zeichen, dem drohenden Bädersterben entgegenzuwirken“.

Der Main-Kinzig-Kreis hatte bereits vor einigen Tagen signalisiert, dass er sich als „ein Teil der Lösung“ verstehe, aber die Defizite nicht übernehmen und ausgleichen kann. Der Kreis sei nach wie vor bereit, sowohl bei laufenden als auch bei herausragenden investiven Kosten zu helfen, noch mehr als in der Vergangenheit, so Stolz. „Aber die Zukunft von Hallenbädern bleibt prekär, wenn sich ihr haushalterischer Status nicht ändert“, stellt der Landrat klar. „Was ‚freiwillig‘ geleistet wird, kann und muss sogar bei sehr schlechter Haushaltslage gestrichen werden, das ist eine der Vorgaben der landespolitischen Ebene für die kommunalen Kämmereien. Und das, obwohl Sport als Staatsziel in die hessische Verfassung aufgenommen worden ist und die Gestaltung des Sportunterrichts, also auch des Schwimmens, Teil der Aufgabe eines Bundeslands ist.“

Der Argumentation der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von 2015 hatte sich seinerzeit auch der Landessportbund Hessen angeschlossen. Die Befürchtung des Verbands wie auch der Kommunalpolitik war genau die, die nun in Erlensee Realität werden könnte: Die finanzielle Ausstattung einer Stadt könnte irgendwann nicht mehr ausreichen, um den Bäderbetrieb – eben als „freiwillige Leistung“ – aufrechtzuerhalten. Leidtragend wären dann vor allem Kinder, die immer später oder gar nicht schwimmen lernten.

Vor sieben Jahren wie auch diesmal versteht sich die Initiative an das Land Hessen als parteiübergreifender Vorstoß. Landrat Thorsten Stolz sucht über den Hessischen Landkreistag zudem den Schulterschluss mit anderen Landkreisen. „Das Problem ist ein systematisches und grundlegendes, kein parteipolitisches. Es ist in Rhein-Main so akut wie in Nord- und Südhessen. Daher werbe ich für ein breites Bündnis im Sinne einer auskömmlichen Finanzierung unserer Schwimmbäder“, so Stolz.

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