Einladung zur 42. Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Erlensee
Gemäß § 7 der Satzung der Jagdgenossenschaft Erlensee lade ich hiermit alle Eigentümerinnen und Eigentümer von nicht eingefriedeten Grundstücken der Gemarkungen Langendiebach und Rückingen zur 42. Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Erlensee für Mittwoch, 16.11.2022, 19:30 Uhr, in den Sitzungssaal des Rathauses Erlensee herzlichst ein.
Im Nachgang zur Jahreshauptversammlung 2021 hat eine Überprüfung ergeben, dass aufgrund einer zu geringen Anzahl anwesender stimmberechtigter Jagdgenossinnen und Jagdgenossen die Beschlussfähigkeit nicht gegeben war und die gefassten Beschlüsse somit nicht wirksam sind.
Die Beschlüsse müssen daher nochmals gefasst werden!
Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass zu Beginn der Versammlung ein neuer Jagdvorstand gewählt werden muss!
Derzeit hat die Jagdgenossenschaft einen Notvorstand, welcher aus dem Magistrat der Stadt Erlensee besteht, da die Wahlperiode abgelaufen war und noch kein neuer Vorstand aufgrund der Pandemie gewählt werden konnte. Der Notvorstand muss aus formalen Grund möglichst durch einen regulär gewählten Vorstand abgelöst werden!
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Wahl des Jagdvorstandes und Ablösung des Notvorstandes
3. Verwendung der Jagdpacht 2019, 2020 und 2021
4. Änderung der Satzung der Jagdgenossenschaft Erlensee
5. Verschiedenes
Ich bitte, wenn möglich, um persönliches Erscheinen.
Bei Verhinderung kann sich gemäß § 9 (3) der Satzung der Jagdgenossenschaft Erlensee jede Genossin und jeder Genosse vertreten lassen. Die Vertretung kann wahrgenommen werden durch ein Kind, einen Ehegatten, ein Elternteil oder einen anderen Genossen, sofern diese voll geschäftsfähig und mit einer schriftlichen Vertretungsvollmacht ausgestattet sind.
Im Vertretungsfall ist die von der Genossin oder dem Genossen unterschriebene Vertretungsvollmacht und der Personalausweis des Bevollmächtigten beim Einlass vorzulegen.
Erlensee, 29.10.2022
Stefan Erb
Bürgermeister