An der Leipziger Straße darf zukünftig höher gebaut werden

(ms/ea) – Die Stadtverordnetenversammlung hat am Donnerstagabend die Aufstellung der Bebauungsplanänderung für den Bereich Leipziger Straße West mehrheitlich beschlossen und damit ermöglicht, dass ein Investor dort ein dreigeschossiges Gebäude errichten darf.

Auf dem Grundstück Leipziger Straße 29 soll ein dreigeschossiges Gebäude errichtet werden. Das Erdgeschoss soll als Autohaus, die Obergeschosse sollen für Wohnungen und Büroräume genutzt werden. Durch den von einem Investor beabsichtigten Neubau werden die Regelungen des bisherigen Bebauungsplans „2. Änderung Leipziger Straße West“ in der Höhenausdehnung überschritten und die Änderung dieses Bebauungsplans war zur Verwirklichung des Vorhabens erforderlich.

Um ein einheitliches städtebauliches Ziel und der Nachfrage an innerörtlichem Wohnraum gerecht zu werden, wurde der Geltungsbereich auch über die südwestlich und nordöstlich angrenzenden Grundstücke hinaus ausgedehnt, um eine höhere Innenverdichtung zu ermöglichen.

Beschlossen wurde darüber hinaus der Frauenförderplan 2022 bis 2028 sowie die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen selbst beantragte Überweisung ihres Antrags, alle Beschlussvorlagen für die Stadtverordnetenversammlung und den Magistrat zukünftig mit einer Prüfung der Klimarelevanz zu versehen, in den Ausschuss.

 

 

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